Verfassungsgericht: Stehen der AfD Ausschussvorsitze zu?
Klage vor Verfassungsgericht:Stehen der AfD Ausschussvorsitze zu?
von Samuel Kirsch
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Die AfD stellt als Oppositionsfraktion keine Vorsitzenden in Bundestagsausschüssen. Ihre Kandidaten fielen durch. War das verfassungswidrig? Karlsruhe verhandelt.
Es war ein wohlchoreografierter Affront, den Kay-Uwe Ziegler vor einer Woche im Gesundheitsausschuss des Bundestags aufführte. Zu Beginn der Ausschusssitzung setzte der Abgeordnete der AfD sich demonstrativ auf den Platz der Ausschussvorsitzenden und weigerte sich nach Angaben anderer Sitzungsteilnehmer zunächst, diesen Platz wieder zu verlassen.
Diese Einlage brachte der AfD Aufmerksamkeit ein für ein Thema, mit dem sich am heutigen Mittwoch, auf juristisch-sachliche Weise, auch das Bundesverfassungsgericht auseinandersetzt. Dort hat die AfD-Bundestagsfraktion gegen den Bundestag geklagt.
Er war der Meinung, dass ihm der Posten zusteht. Darum hat AfD-Mann Ziegler kurzerhand den Vorsitz des Gesundheitsausschusses an sich gerissen.
Worum geht es vor Gericht?
Zu Beginn der aktuellen Legislaturperiode waren die AfD-Kandidaten für die Vorsitze in drei Bundestagsausschüssen bei Wahlen durchgefallen: im Innenausschuss, im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie im Gesundheitsausschuss. Die AfD-Fraktion sieht sich dadurch in ihren Fraktionsrechten verletzt.
Außerdem geht es um einen Vorgang im Jahr 2019, also noch in der alten Wahlperiode: Damals wählte der Rechtsausschuss seinen bisherigen Vorsitzenden, den AfD-Politiker Stephan Brandner, mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD-Fraktion ab.
Begründet wurde dies insbesondere mit Äußerungen Brandners zum Terroranschlag in Halle, in denen er die Anteilnahme von Politikern als "Herumlungern" bezeichnete. Auch gegen diese Abberufung wendet sich die AfD-Fraktion vor dem Verfassungsgericht.
"Ganz die AfD ausschließen, das halte ich für höchst fragwürdig", so Verfassungsrechtler Prof. Ulrich Battis. "Ob ein bestimmter Abgeordneter abgelehnt werden kann, ich denke, das wird das Gericht bejahen."20.03.2024 | 4:28 min
Wie ist geregelt, wer Ausschussvorsitzender wird?
Bisher ist es üblich, dass die Fraktionen sich entweder auf eine Besetzung einigen oder ein sogenanntes Zugriffsverfahren durchgeführt wird. Danach darf die größte Fraktion zuerst auf einen Ausschuss zugreifen und den Vorsitzenden oder die Vorsitzende benennen, danach die zweitgrößte Fraktion und so weiter. Eine weitere Wahl in den Ausschüssen fand in der Vergangenheit üblicherweise nicht statt.
2021 jedoch beantragten die Regierungsfraktionen, in den drei Ausschüssen, auf die die AfD-Fraktion zugegriffen hatte, eine geheime Wahl durchzuführen. Dabei verfehlten die AfD-Kandidaten jeweils eine Mehrheit. Seitdem leiten die stellvertretenden Vorsitzenden aus den Reihen der Ampelfraktionen diese Ausschüsse.
Die Ausschüsse sind die Herzkammern des Parlaments. Dort findet die eigentliche Sacharbeit an Gesetzen statt, werden Sachverständigen angehört, Entwürfe beraten und Beschlussvorlagen für das Bundestagsplenum gefasst. Die Ausschüsse, etwa der Verteidigungsausschuss, der Innenausschuss oder der Petitionsausschuss, werden zu Beginn jeder Wahlperiode neu besetzt, entsprechend der Stärke der einzelnen Bundestagsfraktionen.
Die Zahl der Ausschussmitglieder liegt in dieser Wahlperiode zwischen 19 (Ausschuss für Kultur und Medien) und 49 Mitgliedern (Ausschuss für Arbeit und Soziales).
Was sind die Kernfragen vor Gericht?
Im Kern geht es darum, ob die Fraktionen ein Besetzungsrecht haben, oder ob es gerechtfertigt ist, die Vorsitzenden per Wahl zu bestimmen - mit der Möglichkeit, dass die Ausschussmitglieder Vorsitzende auch ablehnen können. Stephan Thomae, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, argumentiert gegenüber dem ZDF:
Wer einen Ausschuss leitet, muss diesen möglichst ohne Störungen durch die Sitzungen bugsieren. Und wenn da jemand sitzt, der eher polarisiert als besänftigend wirkt, dann ist das eine Person, der man das nicht zutraut.
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Stephan Thomae, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion
Die AfD hält dagegen, die Arbeit in den Fachausschüssen sei so relevant für ihre Arbeit als Oppositionspartei, dass sich aus der Verfassung ein Anspruch darauf ergebe, Ausschussvorsitzende zu stellen.
AfD-Politiker Stephan Brandner - der einst abgewählte Vorsitzende des Rechtsausschusses - bemängelt zudem gegenüber dem ZDF, dass der Innen-, der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit aktuell von Abgeordneten aus Regierungsparteien stellvertretend geleitet werden:
Die anderen greifen auf die Ressourcen zu, die eigentlich den Ausschussvorsitzenden zustehen würden, und haben, völlig an der Geschäftsordnung vorbei, jetzt faktische Ausschussvorsitzende eingesetzt.
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AfD-Politiker Stephan Brandner
Per Eilantrag wollte die AfD-Fraktion erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht ihr Vorsitzposten vorläufig zuweist. Dieser Antrag scheiterte im Mai 2022. Über die Erfolgsaussichten der eigentlichen Klage ist damit aber noch nichts gesagt.
Wie könnte das Verfahren ausgehen?
Sollte das Bundesverfassungsgericht der AfD Recht geben, müssten ihre Kandidaten wohl als Ausschussvorsitzende eingesetzt werden.
Denkbar ist auch, dass das Bundesverfassungsgericht den Abgeordneten in den Ausschüssen zwar eine Wahlmöglichkeit einräumt, aber zumindest Verfahrensvorgaben aufstellt - beispielsweise die Pflicht, einem Kandidaten vor einer drohenden Abwahl Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben, oder die Vorgabe, dass von einer Minderheitsfraktion vorgeschlagene Vorsitzende nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden dürfen, etwa wenn das Vertrauensverhältnis zu den Ausschussmitgliedern zerrüttet ist.
Das Gericht verhandelt heute öffentlich, ein Urteil wird erst in einigen Monaten fallen.
Samuel Kirsch ist Redakteur der ZDF-Fachredaktion Recht und Justiz.
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