Einige Stühle können wieder raus: der Plenarsaal des Bundestags.
Quelle: dpa
Wenn der
Bundestag dank der Wahlrechtsreform kleiner wird, kann der Bund jedes Jahr bis zu 125 Millionen Euro sparen. Das geht aus einer Untersuchung des arbeitgebernahen Wirtschaftsforschungsinstituts IW Köln hervor.
Die
Bundesregierung hatte das Wahlrecht 2023 reformiert, um ein weiteres Wachsen des Parlaments zu verhindern und die Sitzzahl zu deckeln. So sollen nach der nächsten Bundestagswahl nur noch 630 Abgeordnete im Bundestag sitzen, aktuell sind es 733.
Ein Teil der Wahlrechtsreform der Ampel wurde durch das Bundesverfassungsgericht allerdings gekippt. Die Aufhebung der Grundmandatsklausel sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.30.07.2024 | 1:44 min
Kleinerer Bundestag: In welchen Bereichen am meisten gespart würde
Laut IW kann dadurch pro Jahr eine dreistellige Millionensumme gespart werden. In diesen Bereichen könnte den Wirtschaftsforschern zufolge so am meisten gespart werden:
- Da künftig gut 100 Abgeordnete weniger im Parlament sitzen würden, fallen demnach jährlich 13 Millionen Euro weniger an Diäten an.
- Am größten wäre die Ersparnis mit etwa 45 Millionen Euro bei Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern in den Abgeordnetenbüros.
- Je nachdem, wie viele Parteien in den Bundestag einziehen, könnten die Geldleistungen an die Fraktionen den Schätzungen zufolge pro Jahr um bis zu 20 Millionen Euro sinken.
- Auch bei Reisen und Büroausstattung wie Schreibtischen und Computern sowie dem Fuhrpark des Parlaments wäre mit deutlich zurückgehenden Kosten zu rechnen.
Andere Posten des Bundestags-Haushalts blieben durch die Reform jedoch unverändert. Es sei etwa unwahrscheinlich, dass der Bund sich von größeren Teilen seiner Immobilien trennen würde, sagt IW-Experte Björn Kauder.
Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform sei erneut ein „Schaden an der Autorität der Regierung“ entstanden, so ZDF-Korrespondent Wulf Schmiese.31.07.2024 | 2:35 min
Karlsruhe: Wahlrechtsreform weitgehend verfassungskonform
Nach dieser Regel fällt die Grenze für den deutschlandweiten Anteil der Zweitstimmen für jene Parteien weg, die mindestens drei Direktmandate gewonnen haben. Das Gericht hat entschieden, dass die von der Reform gestrichene Grundmandatsklausel so lange in Kraft bleibt, bis der Bundestag eine neue Regelung schafft. Ändert sich bis Herbst 2025 nichts, wird unter diesen Voraussetzungen gewählt.
Quelle: dpa