Namensrecht passiert Bundesrat:Mehr Doppelnamen, mehr Entscheidungsfreiheit
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Das neue, vom Bundestag beschlossene Namensrecht ist nun auch vom Bundesrat bestätigt worden. Unter anderem können Eltern nun Doppelnamen aus ihren beiden Nachnamen bestimmen.
Familien könnten bald einen Doppelnamen als Familiennamen tragen können.
Quelle: dpa
Wer seinen Namen etwa bei Heirat oder Adoption ändert, bekommt mehr Entscheidungsfreiheit. Der Bundesrat stimmte nachdem der Bundestag am 12. April mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD,Grüne und FDP für eine Reform des Namensrechts. Die AfD hatte dagegen votiert.
Eltern können ihren Kindern künftig einen Doppelnamen geben, der sich aus ihren Familiennamen zusammensetzt.
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Marco Buschmann (FDP), Bundesjustizminister, nach der Debatte im Bundestag
Daneben gibt es weitere Neuregelungen. Ein Überblick - und was diese Neuregelungen für Ehepaare und Kinder bedeuten.
Welche Neuregelung ist nun konkret geplant?
Eheleute, die nur einen einzigen Ehenamen wählen wollen, können dies weiterhin tun. Neu ist aber, dass Verheiratete künftig auch Doppelnamen als Ehenamen führen dürfen - im Regelfall verbunden durch einen Bindestrich, auf Erklärung der Eheleute aber auch ohne Bindestrich. "Das Namensrecht wird damit dem gesellschaftlichen Bedürfnis nach einer solchen Wahlmöglichkeit gerecht", heißt es im Gesetzentwurf.
Wie viele Namensbestandteile darf es geben?
Liegen bei einer Heirat bereits einer oder zwei Doppelnamen vor, darf der neue Doppelname aber trotzdem aus nicht mehr als zwei Bestandteilen bestehen. Für deren Ausgestaltung gibt es jedoch eine hohe Flexibilität.
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Der Doppelname soll standardmäßig auch zum Geburtsnamen eines Kindes werden, sofern die Eltern keinen Geburtsnamen festgelegt haben. Im Falle einer Scheidung sollen Kinder der Namensänderung eines Elternteils folgen können.
Was passiert bei einer Scheidung?
Im Falle einer Scheidung können Kinder der Namensänderung eines Elternteils folgen. Diese Regelung dürfte primär für diejenigen gedacht sein, die nach der Scheidung überwiegend bei dem Elternteil leben, das den Ehenamen abgelegt hatte. Ähnliche Regelungen gelten unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Übername neuer Ehenamen eines Elternteils und dessen oder deren Ehegatten, der nicht Elternteil ist. Dabei sind auch Rückbenennungen möglich, wenn diese neue Ehe wieder aufgelöst wird.
Welche Änderungen zielen auf einzelne ethnische Minderheiten?
Die Bundesregierung will der Selbstbestimmung und Inklusion von Menschen Rechnung tragen, in deren Kulturkreisen Familiennamen traditionell nach dem Geschlecht abgewandelt werden. Diese Option sieht das neue Gesetz nun vor. Damit ist beispielsweise für die sorbische Volksgruppe die Anfügung der Endung "-owa" und "-ina" bei Frauen möglich.
Die friesische Minderheit bekommt neue Möglichkeiten, ihre Tradition und Herkunft in abgeleiteten Namen abzubilden - etwa der Nachname "Jansen", wenn der Vorname des Vaters "Jan" lautet. Auch Namensgebungen nach dänischer Tradition, die den Familiennamen eines nahen Angehörigen berücksichtigen, sind möglich. Entgegen der Tradition können jeweils auch weibliche Namen als Ausgangspunkt gewählt werden.
Wie ist die Regelung für nichteheliche Lebensgemeinschaften?
Neu ist auch, dass Kinder aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften einen aus den beiden Familiennamen gebildeten Doppelnamen erhalten können. Ein gemeinsamer Name der Partner ist in diesem Fall aber weiterhin nicht möglich.
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