Neues Staatsangehörigkeitsgesetz:Das ändert sich beim Weg zum deutschen Pass
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Schnellere Einbürgerungen - aber nicht für jeden. Das hat der Bundestag am heutigen Freitag beschlossen. Was das neue Staatsangehörigkeitsrecht bringen soll: ein Überblick.
Der Bundestag stimmte nun der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zu. Die Reform soll Einbürgerungen vereinfachen und mehrere Staatsbürgerschaften ermöglichen.19.01.2024 | 2:25 min
Der Bundestag hat die Pläne der Ampel-Koalition zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts mit verabschiedet. Zuvor hatte unter anderem die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan (SPD), im Bundestag für die Reform geworben. "Deutschland war schon immer ein Einwanderungsland", sagte sie in der Debatte. Nun werde dafür gesorgt, dass die Bundesrepublik "ein zukunftsfähiges Einwanderungsland" werde.
Ein Ziel des Vorhabens ist, in Deutschland lebenden Ausländern eine Einbürgerung zu erleichtern, wenn sie dies wünschen, und damit die vergleichsweise geringe Zahl von Einbürgerungen zu erhöhen. Zudem soll eine Mehrstaatlichkeit einfacher sein. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete die Reform auch als Teil einer Modernisierung der Gesellschaft.
Das sind die zentralen Punkte:
Menschen aus dem Ausland, die schon lange legal in Deutschland leben, können sich bereits nach fünf Jahren um den deutschen Pass bewerben. Bislang betrug die Frist im Regelfall acht Jahre.
Bei "besonderen Integrationsleistungen" ist eine Einbürgerung sogar schon nach drei Jahren möglich. Dies können etwa gute Sprachkenntnisse, ehrenamtliches Engagement oder sehr gute Leistungen in Schule oder Beruf sein.
Bislang galt - bis auf wenige Ausnahmen - das Prinzip: Wer die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt, muss die alte Staatsbürgerschaft ablegen. Jetzt ist Mehrstaatigkeit grundsätzlich möglich. Ein Hintergrund ist, dass viele Zugewanderte bislang vor dem Verzicht auf die alte Staatsbürgerschaft zurückschreckten - auch wegen emotionaler Verbundenheit zu ihrem Herkunftsland beziehungsweise dem ihrer Eltern.
Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern bekommen ohne weiteren Vorbehalt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteilseit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Bislang lag die Frist bei acht Jahren. Prinzipiell können in Deutschland geborene Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern bekommen und dauerhaft behalten.
Das auch bisher schon verlangte Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung wird präzisiert. "Antisemitisch, rassistisch, gegen das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen" sind mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzesunvereinbar.
Nach den antisemitischen und israelfeindlichen Protesten in Deutschland infolge des Hamas-Angriffs auf Israel wurde eine weitere Passage ergänzt. Gefordert wird nun auch das Bekenntnis "zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens".
Erleichterungen gelten für Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration, die oft schon Jahrzehnte in Deutschland leben. Diese älteren Migrantinnen und Migranten müssen künftig keinen schriftlichen Deutsch-Test mehr machen, um eingebürgert zu werden. Auch brauchen sie keinen schriftlichen Einbürgerungstest mehr zu absolvieren. Mit diesen Erleichterungen soll die "Lebensleistung" dieser älteren Generation gewürdigt werden.
Grundsätzlich erhält nur die deutsche Staatsbürgerschaft, wer den Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Es gibt allerdings Ausnahmen, etwa für einstige "Gastarbeiter", die bis 1974 nach Deutschland gekommen sind, oder frühere DDR-Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter.
Rücknahme der Einbürgerung bleibt möglich
Auch eine Rücknahme der Einbürgerung bleibt weiter möglich. Schon jetzt kann sie nach Paragraf 35 Staatsangehörigkeitsgesetz binnen zehn Jahren etwa bei arglistiger Täuschung oder unrichtigen Angaben widerrufen werden.
In dem am Freitag zu beschließenden Reformentwurf wird nun klargestellt, dass auch unrichtige Erklärungen zum Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zur Rücknahme führen können.
Rund zwölf Millionen Menschen ohne deutschen Pass
Das Bundesinnenministerium beziffert die Zahl der Menschen, die mit ausländischer Staatsbürgerschaft in Deutschland leben, auf rund zwölf Millionen. Von diesen halten sich demnach rund 5,3 Millionen seit mindestens zehn Jahren in Deutschland auf. Im EU-Vergleich sei die deutsche Einbürgerungsrate unterdurchschnittlich, so die Bundesinnenministerin.
Das Gesetz soll drei Monate nach Verkündigung in Kraft treten.