Abstimmung im Bundestag:Bezahlkarte für Geflüchtete beschlossen
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Der Bundestag hat eine gesetzliche Grundlage für die Bezahlkarte für Geflüchtete beschlossen. Innenministerin Faeser sieht darin eine Maßnahme im Kampf gegen Schleuserkriminalität.
Der Bundestag hat eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber beschlossen.
Diese sollen künftig einen Teil der staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt als Guthaben erhalten und nicht mehr als Bargeld. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen.
Das Parlament stimmte mit der überwiegenden Zahl der Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP dafür. Auch die AfD und das BSW votierten dafür. Dagegen stimmte die CDU/CSU und die Linke sowie eine Grünen-Abgeordnete.
Innenministerin Faeser befürwortet Bezahlkarte
Die Ampel-Fraktionen hatten sich Anfang April auf eine Gesetzesänderung zur Bezahlkarte geeinigt. Damit werde der Wunsch der Bundesländer umgesetzt, die eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes gefordert hatten.
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sieht die Bezahlkarte für Geflüchtete als Maßnahme im Kampf gegen die Schleuserkriminalität in der Bundestagsdebatte vor der Abstimmung verteidigt. Die Karte sei "ein klares Ja, Menschen zu helfen, die in Deutschland Schutz suchen und Unterstützung brauchen", betonte Faeser.
Zugleich sei sie aber auch ein "klares Nein, Sozialleistungen an Schleuser und Schlepper im Ausland zu überweisen". Die Möglichkeit, Bargeld abzuheben, sei "eingeschränkt, unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles und der Umstände vor Ort" möglich, erklärte Faeser.
Ein entscheidender Punkt für uns ist dabei, dass Überweisungen, Geldleistungen ins Ausland nicht mehr möglich sind.
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Nancy Faeser, Bundesinnenministerin
Über die Einführung der Bezahlkarte wurde über mehrere Monate diskutiert.03.03.2024
Bargeldhöhe als Streitpunkt
Der CDU-Abgeordnete Kai Whittaker dagegen verurteilte das Vorhaben als unzureichend, da die Bargeld-Auszahlung nicht wie von der Union gefordert auf 50 Euro im Monat begrenzt werde. Zudem fehle ein Vorrang für die Bezahlkarte.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnte davor, den Anteil des Bargelds für Geflüchtete zu gering zu halten. Geflüchtete stünden nicht selten unter dem Druck, Krankheitskosten der Familien im Herkunftsland mitzutragen oder schuldeten Schleusern Geld.
Wenn hier nicht Maß und Mitte gehalten werden, besteht das Risiko, dass Geflüchtete versuchen werden, sich das nötige Geld über kriminelle Machenschaften zu besorgen.
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Jochen Kopelke, GdP-Bundesvorsitzender
Diese Drucksituation verschwinde nicht mit der Bezahlkarte und könne sich auch auf die Sicherheit der verbliebenen Familien in den Heimatländern auswirken, erklärte der Kopelke.
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