FAQ
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Kabinett beschließt Änderungen :Bürgergeld: Was wird verschärft, was gefördert
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Bezieher von Bürgergeld müssen mit härteren Sanktionen rechnen, etwa bei der Ablehnung von angebotener Arbeit. Ein Überblick über die Änderungen.
Der Gesetzesentwurf sieht zum Beispiel Sanktionen für Menschen vor, die zumutbare Jobangebote ablehnen. Es sollen aber auch Anreize geschaffen werden, eine Arbeit aufzunehmen. 02.10.2024 | 1:34 min
Die Bundesregierung hat schärfere Sanktionen beim Bürgergeld beschlossen, wenn Leistungsempfänger eine zumutbare Arbeit ablehnen oder Termine versäumen. Das Kabinett brachte eine entsprechende Gesetzesvorlage von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf den Weg. Das Paket enthält aber auch einige Lockerungen. Was im Einzelnen geplant ist - ein Überblick:
Welche Regeln werden beim Bürgergeld verschärft?
Leistungskürzungen: Bei Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung wird das Bürgergeld für drei Monate um 30 Prozent gekürzt. Wer einen Termin im Jobcenter versäumt, bekommt einen Monat lang 30 Prozent weniger.
Die Kürzungen beziehen sich auf die monatlichen Zahlungen zum Lebensunterhalt. Derzeit erhält ein alleinstehender Erwachsener 563 Euro im Monat. Bei der Übernahme der Miet- und Heizkosten gibt es keine Minderungen.
In Deutschland bekommen knapp 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. 1,8 Millionen von ihnen könnten theoretisch arbeiten, tun es aber nicht. Die Hintergründe sind vielseitig.30.04.2024 | 1:40 min
Arbeitsweg: Für einen Job gilt ein längerer Arbeitsweg von bis zu drei Stunden täglich für Hin- und Rückfahrt als zumutbar. Bei einer Beschäftigung unter sechs Stunden sind es zweieinhalb Stunden. Es soll Ausnahmen für Erziehende geben.
Schwarzarbeit: Wer dabei erwischt wird, muss auch mit Leistungskürzungen rechnen. Bisher droht nur eine Strafe wegen Sozialbetrugs.
Schonvermögen: Bezieher von Bürgergeld müssen nach sechs Monaten eigenes Vermögen nutzen, soweit dies 40.000 Euro übersteigt. Derzeit gilt eine Schonzeit von zwölf Monaten. Für jede weitere Person bleiben 15.000 Euro verschont.
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Was wird verstärkt gefördert?
Prämie: Wer als bisher Langzeitarbeitsloser einen sozialabgabenpflichtigen Job mindestens ein Jahr lang ausgeübt und davon in den letzten sechs Monaten kein Bürgergeld benötigt hat, erhält eine "Anschubfinanzierung" von 1.000 Euro. Das soll den Anreiz erhöhen, durch Arbeit das Bürgergeld zu verlassen.
Integrationspraktikum: Diese Möglichkeit soll für Geflüchtete Probleme bei der Arbeitsaufnahme und Hemmnisse bei Arbeitgebern absenken. Geflüchtete können vier bis zwölf Wochen ein Praktikum in einem Betrieb absolvieren, für das die Jobcenter die Kosten tragen. Diese können Geflüchtete dazu auch verpflichten.
Sprachförderung: Arbeitgeber können einen Lohnzuschuss erhalten, wenn sie Geflüchtete zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs freistellen.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat Geflüchtete von 2015/16 zu ihrer beruflichen Situation befragt. Inzwischen haben mehr als 60 Prozent eine Anstellung gefunden.17.04.2024 | 1:11 min
Erprobung einer Beschäftigungsperspektive: Dieses neue Instrument soll es Beschäftigten, die etwa von einer Entlassung bedroht sind, ermöglichen, bei einem anderen Arbeitgeber bis zu vier Wochen zur Probe zu arbeiten. Der bisherige Arbeitgeber muss dies bei der Arbeitsagentur beantragen und den Lohn des Beschäftigten weiterzahlen.
Einwanderung von ausländischen Fachkräften in die Zeitarbeit: Vorrangiges Ziel dieser Möglichkeit ist es, Beschäftigte dauerhaft in die Betriebe zu integrieren und somit Fachkräfteengpässe zu lindern.
Es gibt viele Vorurteile über Geflüchtete, wenn es um den Arbeitsmarkt geht. Wir wollen wissen, wie es wirklich aussieht. Wie viele Geflüchtete arbeiten? Was kann besser laufen?18.04.2024 | 14:38 min
Wann treten die Änderungen in Kraft?
Die Änderungen werden an ein laufendes Gesetzgebungsverfahren im Bundestag angedockt, damit sie rasch beschlossen werden können.
Änderungen bei der Zumutbarkeit eines Jobs, bei der Schonzeit für eigenes Vermögen und bei der Höhe der Leistungskürzungen sowie die neue Anschubfinanzierung sollen laut der Kabinettsvorlage am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Weitere Änderungen werden zum Teil erst später wirksam, weil die Bundesagentur für Arbeit (BA) Zeit zur Umstellung ihrer IT-Systeme benötigt.
Quelle: ZDF
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Quelle: Reuters
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