BSW will Neuauszählung der Bundestagswahl - Klage in Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht:BSW klagt auf Neuauszählung der Bundestagswahl
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Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) war bei der Bundestagswahl sehr knapp gescheitert. Nun verlangt die Partei vor dem Bundesverfassungsgericht eine Neuauszählung.
Das BSW war bei der Bundestagswahl knapp an der 5-Prozent-Hürde gescheitert.
Quelle: AFP/Michaela Stache
Das Bündnis Sahra Wagenknecht zieht nach dem verpassten Einzug in den Bundestag vor das Bundesverfassungsgericht, um eine neue Auszählung der Wählerstimmen zu erreichen. Nach ZDF-Informationen reichte die Partei am Dienstag Klage ein. Grund sind laut BSW bekannt gewordene Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Stimmen. Weitere Klagen sollen nach Angaben von dpa und "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" im Laufe der Woche folgen.
Die Parteivorsitzende Amira Mohamed Ali verwies auf "viele Auffälligkeiten und Fehler, die es zu Lasten des BSW bei der Auszählung der Stimmen gab, von denen nur ein sehr kleiner Teil bisher korrigiert wurde". Es bestehe "eine realistische Chance, dass das BSW tatsächlich fünf Prozent der Wählerstimmen erhalten hat und damit eigentlich im Bundestag sein müsste".
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Das BSW war nach dem vorläufigen Ergebnis mit 4,97 Prozent bei der Bundestagswahl Ende Februar denkbar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Der Partei fehlten letztlich etwa 13.400 Stimmen. Zugleich habe es Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten gegeben, argumentiert das BSW.
Nach dem vorläufigen Endergebnis scheiterte das Bündnis Sahra Wagenknecht mit 4,97 Prozent denkbar knapp an der 5-Prozent-Hürde. Rund 13.400 Stimmen fehlten. 24.02.2025 | 1:40 min
"Einige tausend BSW-Stimmen sind offenbar fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig bewertet worden", sagte BSW-Chefin Sahra Wagenknecht der "FAZ". "Der Respekt vor den Wählern gebietet es, mögliche Fehler genau zu prüfen und zu korrigieren", fuhr sie fort. Das funktioniere nur, "wenn vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses eine bundesweite Neuauszählung erfolgt".
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Vertreten wird die Partei nach Informationen der Zeitung unter anderen von dem Staatsrechtler Christoph Degenhart. "Der äußerst knappe Wahlausgang zu Lasten des BSW macht eine umfassende Überprüfung des Wahlvorgangs noch vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses erforderlich", sagte er der "FAZ". Andernfalls drohten "Rechtsverluste, eine Schwächung demokratischer Legitimation und die Missachtung des Wählerwillens".
Die Bundeswahlleiterin hatte bereits mitgeteilt, dass sie den Unregelmäßigkeiten nicht nachgehe. Eine mögliche Neuauszählung müsste vor dem amtlichen Endergebnis erfolgen. Das würde dann das Endergebnis verzögern.
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