Björn Höcke: Prozess gegen AfD-Politiker gestartet
AfD-Politiker auf Anklagebank:Vorwurf Nazi-Parole: Höcke schweigt zu Beginn
von Ann-Kathrin Jeske, Halle (Saale)
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Das Landgericht Halle verhandelt darüber, ob sich Björn Höcke durch das Verwenden einer verbotenen Nazi-Parole strafbar gemacht hat. Der AfD-Politiker will noch selbst aussagen.
Am Landgericht Halle beginnt der Prozess gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke. Ihm wird vorgeworfen, eine verbotene Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet zu haben.18.04.2024 | 3:00 min
Das Landgericht Halle verhandelt ab heute, ob der AfD-Politiker Björn Höcke sich durch das Verwenden einer Nazi-Parole strafbar gemacht hat. Damit sitzt der Spitzenkandidat seiner Partei in Thüringen ein knappes halbes Jahr vor der Landtagswahl auf der Anklagebank.
Auf der Social Media Plattform X hatte Höcke im Vorfeld des Prozesses öffentlich dazu aufgerufen, nach Halle zu fahren und sich die Verhandlung anzusehen. Gekommen waren nur wenige Unterstützer Höckes, dafür nach Angaben der Polizei mehr als 500 Gegner des Politikers, unter anderem Mitglieder der "Omas gegen Rechts" und des Bündnisses "Aufstehen gegen Rassismus".
Das Gericht plant den Fall bis Mitte Mai und somit vor der Landtagswahl, die in Thüringen am 2. September stattfinden wird, zu entscheiden. Doch so, wie der Auftakt heute verlief, ist unklar, ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann.
Die verbotene Losung der SA sei nur dann strafbar, wenn man sie vorsätzlich verwende, um an die NS-Zeit anzuknüpfen, so ZDF-Rechtsexpertin Sarah Tacke.18.04.2024 | 2:04 min
Schon vor dem ersten wichtigen Tagesordnungspunkt - der Verlesung der Anklage - stellten Höckes Verteidiger so viele Anträge, dass es erst nach vier Stunden zur Verlesung kam. Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch hielt es deshalb für möglich, dass mehr Verhandlungstage benötigt werden.
Konkret wird Höcke vorgeworfen, 2021 in einer Wahlkampfrede in Sachsen-Anhalt den zentralen Spruch der SA "Alles für Deutschland" verbreitet zu haben. Juristisch fällt der Spruch unter den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichnen verfassungswidriger Organisationen und ist verboten.
Der Grund: Mithilfe der SA, dem paramilitärischen Arm der NSDAP, gelangte die Partei in den 1930er Jahren an die Macht. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass sich strafbar macht, wer durch Aussagen bewusst an die NS-Zeit anknüpft und das Unrecht des Nazi-Regimes verherrlicht.
Höcke will am nächste Woche aussagen
Höcke selbst schwieg heute vor Gericht zu den Vorwürfen. Im Vorfeld des Verfahrens hatte er den Tatvorwurf mehrfach bestritten. "Jeder weiß, dass das keine NS-Parole ist", erklärte Höcke vergangene Woche in einem TV-Duell des Fernsehsenders Welt und leugnete somit die Herkunft der SA-Parole.
Ob er diese Argumentation auch vor Gericht nutzen wird, dürfte sich am kommenden Dienstag zeigen. Dann will Höcke seinen Verteidigern zufolge umfassend aussagen. Das Gericht plant dazu eineinhalb Stunden ein.
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Einbeziehen in die Frage, was Höcke über die Herkunft der SA-Parole wusste, dürfte das Gericht Höckes Ausbildung und langjährige Arbeit als Geschichtslehrer. Der AfD-Politiker hat den Spruch allerdings nicht genauso benutzt wie die SA.
Die Rede im Wahlkampf, wegen der er angeklagt ist, schloss er mit den Worten: "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland". Das Gericht wird entscheiden müssen, ob auch dieser Dreiklang an die verbotene Nazi-Parole anknüpft und strafbar ist.
Hürde der Strafbarkeit besonders bei Politikern hoch
Die Hürde der Strafbarkeit ist dabei hoch, denn im Kern geht es um die Frage, was noch unter die Meinungsfreiheit fällt und ab wann eine Aussage strafbar ist. Insbesondere bei Politikern ist der Spielraum groß, weil die Rechtsprechung ihre Aufgabe auch darin sieht, in Debatten zu überspitzen. Matthias Jahn, Rechtswissenschaftler an der Goethe-Universität Frankfurt und Richter am dortigen Oberlandesgericht, sagt dazu:
Das nutzt Björn Höcke ganz bewusst aus und geht an die äußersten Grenzen dessen, was eine demokratische Gesellschaft noch ertragen kann.
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Der Vorsitzende Richter am Landgericht in Halle Jan Stengel beendete den ersten Prozesstag mit einer ungewöhnlichen Bitte an einen der drei Rechtsanwälte des AfD-Politikers. Höckes Verteidiger Ralf Hornemann hatte am Morgen angekündigt, für die Verhandlung nur wenig Zeit zu haben und am Nachmittag zu einer Anhörung im sächsischen Landtag fahren zu müssen. Richter Stengel regte an, beim nächsten Mal solle der Rechtsanwalt doch bitte seinen Terminkalender mitbringen.
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