Bundestagswahl in Berlin wird teilweise wiederholt

    FAQ

    455 Wahlbezirke betroffen:Was die Neuwahl in Berlin bedeutet

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    Wegen Pannen muss die Bundestagswahl 2021 in Berlin teils wiederholt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Was das für den Urnengang am Sonntag bedeutet.

    Plakate im Vorfeld der teilweisen Neuwahl zum Bundestag in Berlin
    In Berlin ist wieder Bundestagswahl. 455 von 2256 Stimmbezirke müssen neu wählen nach dem Chaos im Jahr 2021. An der Sitzverteilung im Bundestag dürfte sich nichts ändern. Trotzdem ein Stimmungstest für die Ampel?10.02.2024 | 4:29 min
    Die Bundestagswahl von 2021 muss wegen zahlreicher Pannen in über 400 Wahlbezirken des Landes Berlin wiederholt werden.
    Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Ende Dezember 2023. Am Sonntag findet die Teilwiederholung statt. Darum geht es:

    Was waren die Probleme bei der Bundestagswahl 2021?

    Am 26. September 2021 bildeten sich parallel zum Berlin-Marathon und inmitten der Corona-Pandemie lange Warteschlangen vor den Wahllokalen. Es gab zu wenige Wahlkabinen. Manche Stimmen wurden erst nach dem eigentlichen Wahlende um 18 Uhr abgegeben.
    Auf dem Bild sieht man den deutschen Bundestag.
    Das Bundesverfassungsgericht ordnet Neuwahlen in 455 Berliner Wahlbezirken wegen Pannen bei der Bundestagswahl 2021 an. 19.12.2023 | 2:00 min
    Stimmzettel waren falsch oder fehlten gleich ganz. Die Wahl wurde teils um mehr als 100 Minuten unterbrochen. Am Ende wählten Minderjährige mit sowie Menschen, die aus anderen Gründen dazu nicht berechtigt waren.
    • Nach Pannen-Wahl in Berlin: Wahlleiterin zurückgetreten

    Warum hat das Bundesverfassungsgericht eingegriffen?

    Der Bundestag beschloss am 10. November 2022 mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP, dass die Wahl in mehr als 300 der 2.256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie in über 100 Briefwahlbezirken wiederholt werden soll.
    Doch der Unionsfraktion war das zu wenig. Sie wollte zwar keine komplette Wiederholung, aber zumindest einen größeren Umfang als vorgesehen - und reichte eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Dieses überprüfte die Pannen und verkündete im Dezember 2023 seine Entscheidung.
    Das Reichstagsgebäude leuchtet im Sonnenschein unter dem dunklen Himmel.
    Wegen zahlreicher Wahlpannen bei der Bundestagswahl 2021 muss diese in Teilen Berlins wiederholt werden. Unter anderem gab es zu wenig Wahlkabinen und fehlende Stimmzettel.10.02.2024 | 1:54 min

    Wie lautete das Urteil?

    Das höchste deutsche Gericht folgte mit seinem Urteil im Kern, aber nicht eins zu eins dem Beschluss des Bundestages. Im Detail befand der Zweite Senat in Karlsruhe, dass in wenigen Fällen keine Wiederholung nötig sei - wenn etwa "lediglich Wartezeiten von weniger als einer Stunde feststellbar waren".
    Hingegen bemängelten die Richter Wahlfehler auch in 31 Wahlbezirken, die der Beschluss nicht umfasste, erklärten die Wahl auch dort für ungültig und ordneten eine Wiederholung an.
    "Verstehen Wiederholungswahl als Chance"
    Statements der Spitzenpolitiker zum Urteil des Bundesverfassungsgericht über die Wahlwiederholung der Bundestagswahlen 2021, u.a. von Carsten Linnemann (CDU, Generalsekretär) und Ottilie Klein (Generalsekretärin CDU Berlin).19.12.2023 | 18:36 min
    Im Ergebnis muss nun in 455 von 2.256 Wahlbezirken - also gut 20 Prozent - sowie den zugehörigen Briefwahlbezirken die Bundestagswahl 2021 erneut durchgeführt werden (Az. 2 BvC 4/23).

    Welche Folgen könnte die Wiederholungswahl haben?

    Nach der Teilwiederholung wird das Ergebnis der Bundestagswahl 2021 neu festgestellt. Da die Ampel-Koalition allerdings 417 von 736 Sitzen im Bundestag hat, ist der Abstand so groß, dass die Regierung durch die Wahl nicht ins Wanken geraten dürfte.

    Die Bundestagswahl in Berlin hatte - wie im Bund - die SPD gewonnen. Die Sozialdemokraten kamen auf 23,4 Prozent der Zweitstimmen, gefolgt von Grünen (22,4), CDU (15,9), Linken (11,4), FDP (9,1) und AfD (8,4).

    Von den zwölf Direktmandaten, die in der Hauptstadt zu vergeben sind, gewann die SPD vier, Grüne und CDU je drei und die Linke zwei. Rechnet man die Kandidaten hinzu, die darüber hinaus über Listen gewählt wurden, kamen insgesamt 29 Berliner Abgeordnete in den Bundestag.

    Nicht zuletzt wegen der veränderten politischen Großwetterlage ist davon auszugehen, dass sich hier bei der teilweisen Wahlwiederholung am 11. Februar Änderungen ergeben.

    Quelle: dpa

    Auch die Linke reagierte erleichtert auf das Urteil. "Mit dem Urteil ist klar, dass wir im Bundestag bleiben und unsere Aufgabe als soziale Opposition weiter wahrnehmen werden", sagte der frühere Fraktionschef Dietmar Bartsch.
    Hätte die gesamte Bundestagswahl im Land Berlin flächendeckend wiederholt werden müssen, dann hätte die Linke eines ihrer beiden Berliner Direktmandate verlieren können. In dem Fall wären alle Abgeordnete aus dem Parlament geflogen, die 2021 über Listen der Linken hineinkamen.

    Kann die Wahl Auswirkungen auf andere Bundesländer haben?

    Ja. Nach der Wiederholung wird das Ergebnis der Wahl bundesweit neu festgestellt. "Es kann daher zu länderübergreifenden Verschiebungen bei der Sitzverteilung kommen", erläutert die Behörde der Bundeswahlleiterin. "Somit können auch in anderen Bundesländern neue Mandatsgewinne und -verluste entstehen."
    Betroffen wären über die Zweitstimmen gewählte Bewerberinnen und Bewerber auf den Landeslisten der Parteien.

    Dürfen neue Parteien oder Kandidaten bei der Wahlwiederholung antreten?

    Nein. Nach Paragraf 44 Bundeswahlgesetz findet eine Wiederholungswahl mit denselben Wahlvorschlägen statt. Auch Politiker, die aus ihrer Partei inzwischen austraten, stehen damit weiter mit ihrer alten Partei auf der Kandidatenliste. Das neu gegründete Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) steht somit nicht auf den Wahllisten. Verstorbene Bewerber wurden ersatzlos gestrichen.

    Wurde die Wahl nicht längst wiederholt?

    Nein. Infolge der Pannenwahl wurde lediglich jene zum Berliner Abgeordnetenhaus wiederholt. Der dortige Verfassungsgerichtshof hatte diese Wahl wegen "schwerer systemischer Mängel" und zahlreicher Wahlfehler für ungültig erklärt. Am Ende löste eine schwarz-rote Koalition das Dreierbündnis von SPD, Grünen und Linken ab.
    Dieser Artikel erschien bereits am 19.12.2023 aus Anlass des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Er wurde jetzt mit neuen Informationen aktualisiert.
    Quelle: dpa, AFP, epd

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