Hamburgisches Verwaltungsgericht:Spontane Pro-Palästina-Demos doch erlaubt
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In Hamburg sind spontane pro-palästinensische Kundgebungen seit längerem verboten. Diese generelle Einschränkung des Versammlungsrechts hat das Verwaltungsgericht nun aufgehoben.
Ein Teilnehmer einer Pro-Palästina Demonstration schwenkt eine Palästina-Flagge, während Polizisten die Situation beobachten
Quelle: dpa
Das Hamburgische Verwaltungsgericht hat das generelle Verbot von spontanen, pro-palästinensischen Kundgebungen aufgehoben. Bisher waren in der Hansestadt alle nicht angemeldeten Versammlungen, die "inhaltlich einen Bezug zur Unterstützung der Hamas oder deren Angriff auf das Staatsgebiet Israels aufweisen (sogenannte pro-palästinensische Versammlungen) untersagt.
Gericht: Recht auf spontane Meinungsäußerung wiegt schwer
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts aber rechtfertigt die "derzeitige Gefahrenprognose das generelle Verbot nicht". Die "verfassungsrechtliche Bedeutung der Versammlungsfreiheit", erklärt Gerichts-Pressesprecher Maximilian Tallich, "verlangt, dass eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit wirklich konkret droht".
Das aber sei "derzeit nicht erkennbar". Das bedeute, das Grundrecht des Einzelnen auf spontane Meinungsäußerung wiege schwerer als das Sicherheitsrisiko durch nicht angemeldete Versammlungen zum Nahost-Konflikt.
Polizeiverfügung mit Gerichtsentscheidung aufgehoben
Die Polizei als Versammlungsbehörde akzeptierte die Entscheidung des Gerichts. Man werde die Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung "nicht weiter zur Anwendung bringen", so ein Sprecher.
Seit dem 16. Oktober hatte die Polizei immer wieder Allgemeinverfügungen erlassen, die alle nicht angemeldeten und nicht von der Versammlungsbehörde bestätigten Versammlungen zur Unterstützung der palästinensischen Terrororganisation untersagten. Zuletzt war die Verfügung am vergangenen Mittwoch bis kommenden Sonntag verlängert worden.
Polizei will Straftaten konsequent verfolgen
"Vor dem Hintergrund des Chanukka-Festes hätten wir zum Schutz jüdischen Lebens in Hamburg gerne noch ein paar Tage länger auf die Allgemeinverfügung zurückgegriffen", sagte der Polizeisprecher. Das achttägige jüdische Fest hatte am Donnerstag begonnen und geht noch bis zum kommenden Freitag.
Die Polizei kündigte an, dass Straftaten und Ordnungsstörungen weiterhin mit aller Konsequenz verfolgt würden. Sie betonte:
Von den Allgemeinverfügungen waren regulär angemeldete Versammlungen unter freiem Himmel nicht betroffen gewesen. Die Anmeldungen wurden jeweils intensiv geprüft und bestätigt, sofern keine Gründe für ein Verbot vorlagen.
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