Migration: Könnte Deutschland Zuwanderung allein regeln?

    Was rechtlich möglich ist:Könnte Deutschland Zuwanderung allein regeln?

    von Daniel Heymann
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    Scharfe Forderungen sind beim Thema Migration an der Tagesordnung. Oft zu hören: Wir müssen wieder alleine bestimmen. Doch ginge das wirklich? Ein rechtliches Gedankenspiel.

    Brandenburg, Eisenhüttenstadt: Eine Migrantin und ihre drei Kinder gehen über das Gelände der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZABH) des Landes Brandenburg.
    Bei der Regelung der Zuwanderung haben europäische Bestimmungen und andere internationale Abkommen ein hohes Gewicht.
    Quelle: dpa

    Fachkräfteeinwanderungsgesetz, ein gemeinsames europäisches Asylsystem, Genfer Flüchtlingskonvention - Zuwanderung hat viele Facetten, die auf unterschiedlichen Stufen geregelt werden. Früher lenkte der deutsche Gesetzgeber die verschiedenen Bereiche der Migration überwiegend autonom. Mit der Zeit hat sich die politische Gestaltung indes zunehmend auf überstaatliche Ebenen verlagert - und mit ihr die Regelungstätigkeit. Europäische Bestimmungen und sonstige internationale Abkommen haben heute deshalb hohes Gewicht.
    Für den Geschmack einiger politischer Akteure: ein zu hohes Gewicht. So heißt es etwa im Europawahlprogramm der AfD: "Die Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten der EU in der Asyl- und Zuwanderungspolitik muss wiederhergestellt werden."
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    Migration ist laut ZDF-Politbarometer für die Bevölkerung in Deutschland das dringendste Problem.04.06.2024 | 44:49 min
    Unabhängig davon, wie man solche Forderungen politisch bewertet, stellt sich die Frage: Wäre das überhaupt möglich? Welche rechtlichen Maßnahmen müssten getroffen werden, damit Deutschland Migration, vor allem in den Bereichen Asyl und Flucht, vollständig autonom steuert? Ein Überblick über hypothetische Schritte und deren Folgen.

    Deutschland könnte aus Konventionen austreten

    Deutschland ist Unterzeichnerstaat der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Vor allem die GFK ist ein zentrales Regelwerk und enthält unter anderem die Definition des Flüchtlingsstatus. Als Reaktion auf die durch den Zweiten Weltkrieg ausgelösten Migrationsbewegungen stellt sie bis heute die Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts dar.
    145 migrants rescued off Canary Islands' coast
    Auf der kanarischen Insel El Hierro kommen derzeit viele Boote mit Geflüchteten an. Um den Schiffen und Radaren der spanischen Marine zu entgehen, wählen die Migranten eine bis zu 1.500 Kilometer weite, gefährliche Route über den Atlantik.20.06.2024 | 2:33 min
    Dennoch könnte Deutschland relativ einfach austreten. Eine Mitteilung an den UN-Generalsekretär genügt, um das Abkommen zu kündigen. Nach einem Jahr wäre Deutschland dann nicht mehr Konventionsmitglied. Ähnlich verhält es sich mit der EMRK: Dort würde nach einer entsprechenden Mitteilung die Kündigung schon nach sechs Monaten wirksam.
    So viele Flüchtlinge leben in Deutschland

    ZDFheute Infografik

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    EU-Grundrechtecharta gilt in Deutschland

    Damit wäre es jedoch nicht getan. In Deutschland gilt die EU-Grundrechtecharta, die in Art. 18 ausdrücklich ein Recht auf Asyl normiert - nach Maßgabe der GFK. Im Gegensatz zur Konvention kann die Grundrechtecharta aber nicht so einfach aufgekündigt werden. Sie zählt zum sogenannten Primärrecht der EU und steht damit neben den EU-Gründungsverträgen an der Spitze der europäischen Bestimmungen - und sogar über dem deutschen Grundgesetz.
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    Der Migrationsexperte Gerald Knaus hält es für vertretbar, Asylanträge in sicheren Drittstaaten zu prüfen, mit denen die EU Abkommen geschlossen hat. 20.06.2024 | 5:40 min
    Zentrale Garantie des Asylrechts nach der Grundrechtecharta ist das sogenannte Non-Refoulement-Gebot. Es verbietet die Abschiebung in Länder, in denen Verfolgung, Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Dieser Grundsatz wird in zahlreichen Verordnungen und Richtlinien der EU weiter ausgestaltet. Wenn Deutschland sich entschlösse, diese Regeln nicht mehr zu befolgen, könnte der Rat der Europäischen Union die deutschen Mitgliedschaftsrechte aussetzen.

    "Wenn das politisch gewollt ist, kommt man aus vielem raus"

    Änderungen der Charta sind nur im Zusammenspiel mit allen anderen Mitgliedsstaaten möglich. Ansonsten bliebe Deutschland die Möglichkeit des EU-Austritts - im gleichen Verfahren, wie es zuletzt die EU und Großbritannien beim Brexit durchlaufen haben.
    Die Völker- und Asylrechtsexpertin Pauline Endres de Oliveira von der Berliner Humboldt-Universität fasst die hypothetischen, rechtlichen Möglichkeiten wie folgt zusammen:
    "Wenn das politisch gewollt ist, kommt man aus vielem raus", sagt Endres de Oliveira. Allerdings ändere das nichts am Völkergewohnheitsrecht "und dazu zählt auch das Non-Refoulement-Gebot".

    Zudem hat ein Austritt aus internationalen Übereinkommen oder aus der EU gravierende rechtliche und politische Konsequenzen, die weit über den Bereich der Migration hinausgehen.

    Pauline Endres de Oliveira, Völker- und Asylrechtsexpertin

    Das könne man sehr gut am Beispiel des Brexit beobachten.

    Europäische Regeln überlagern Art. 16a Grundgesetz

    Sollte Deutschland sich aus den genannten internationalen Abkommen sowie aus der EU verabschieden, lägen tatsächlich Fragen der Zuwanderung nahezu ausschließlich in deutscher Hand. Maßgeblich wäre dann vor allem wieder Art. 16a Grundgesetz, wonach politisch Verfolgte Asylrecht genießen. Diese Bestimmung spielt momentan faktisch keine Rolle, weil sie von den genannten europäischen und internationalen Regelungen vollständig überlagert wird. Sie würde im beschriebenen Fall aber wieder Bedeutung erlangen.
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    Kaum ein Thema spaltet Europa so sehr, wie die Migration. Seit der Flüchtlingskrise 2015 hat sich die Haltung geändert: von der Willkommenskultur zur Abschottungspolitik.14.05.2024 | 45:19 min
    Wenn man hieran nun Änderungen vornehmen wollte, bräuchte man dafür eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Könnte man damit das Grundrecht auf Asyl abschaffen? Darüber ist man sich in Rechtsprechung und Fachliteratur uneins. Selbst wenn man aber die ausdrückliche Erwähnung in Art. 16a Grundgesetz streichen würde, bliebe indes noch die Menschenwürde, die nach Art. 1 Grundgesetz bekanntlich unantastbar ist.
    Daraus - und aus der Entwicklungsgeschichte des Asylrechts gerade in der deutschen Historie - zieht die Verfassung nach Ansicht von Expertin Endres de Oliveira eine finale Grenze:

    Welche rechtlichen Änderungen man auch vornimmt - es wird mit den Grundwerten unserer Verfassung niemals vereinbar sein, Menschen von der deutschen Grenze in den Tod zu schicken.

    Pauline Endres de Oliveira, Völker- und Asylrechtsexpertin

    Daniel Heymann ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

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