Klagen gegen Asylbescheide seltener erfolgreich

Asylbewerber gegen Bamf:Klage gegen Asylbescheid seltener erfolgreich

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Asylbewerber klagen vor deutschen Gerichten gegen Asylbescheide des Bamf, aber sind selten erfolgreich. Die Quote fiel in den vergangenen Jahren stetig.

Schild Bundesamt fuer Migration und Fluechtlinge
Die Asylbescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) halten zunehmend Stand vor Gericht
Quelle: SVEN SIMON

Deutsche Verwaltungsgerichte haben 2024 weniger Klagen gegen Asylbescheide stattgegeben als in den Jahren zuvor. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor. Danach klagten im vergangenen Jahr lediglich 18 Prozent der Schutzsuchenden erfolgreich gegen eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf). 
Im Jahr zuvor hatten die Gerichte noch 24,4 Prozent der Bamf-Entscheidungen kassiert. 2022 lag die gerichtliche Aufhebungsquote bei den Verfahren, die sich nicht aus formalen Gründen erledigten - etwa wegen einer Rücknahme der Klage - bei 36,5 Prozent.

Zahl der Beratungen steigt

Die staatlich geförderte kostenlose Asylverfahrensberatung haben in den ersten zwei Jahren rund 108.000 Asylsuchende in Anspruch genommen. Nach Angaben der Bundesregierung machten 2023 bundesweit rund 33.000 Asylsuchende von der behördenunabhängigen Beratung Gebrauch.
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Dabei wird erklärt, wie die Antragstellung und die Anhörung ablaufen, auch rechtliche Fragen können erörtert werden. 2024 stieg die Zahl derjenigen, die sich beraten ließen, auf etwa 75.000, obgleich 2024 weniger Asylanträge in Deutschland gestellt wurden als im Jahr zuvor. 

Jeder zweite Asylsuchende ohne Pass

Laut Bundesregierung beschäftigen sich beim Bundesamt aktuell 2.747 Mitarbeitende mit der Bearbeitung von Asylanträgen. 396 Bamf-Beschäftigte kümmern sich um sogenannte Dublin-Verfahren, die Asylbewerber betreffen, für deren Antrag ein anderes europäisches Land zuständig ist. 117 Beschäftigte werden für Widerrufs- und Rücknahmeverfahren eingesetzt.
Ein Widerruf des Schutzstatus steht an, wenn sich die Lage im Herkunftsland grundlegend geändert hat. Rücknahmeverfahren gibt es, wenn Hinweise auftauchen, dass jemandem zu Unrecht Schutz gewährt wurde, etwa bei falschen Angaben zur Identität.
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Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, legte etwa jeder zweite Erwachsene (49,9 Prozent), der 2024 in Deutschland erstmalig einen Asylantrag stellte, keinen Pass, Personalausweis oder Passersatz vor.

Nur selten wird Schutzstatus zurückgenommen

Den Angaben zufolge wurden in Widerrufs- beziehungsweise Rücknahmeverfahren im vergangenen Jahr 52.613 Entscheidungen getroffen. Lediglich in 1.863 Fällen wurde der gewährte Schutzstatus widerrufen. 366 Fälle endeten mit der Rücknahme des Schutzes. 
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Nicht nur Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, ziehen vor Gericht. Auch Asylbewerber, die subsidiären Schutz erhalten haben, was viele Syrer betrifft, klagen manchmal - etwa damit sie ihre Familienangehörigen nachholen können. Denn für diese Gruppe gab es beim Familiennachzug zuletzt Einschränkungen. Union und SPD überlegen jetzt, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte demnächst ganz auszusetzen. 
Der gestiegene Anteil der abgelehnten Klagen deutet auf eine verbesserte Entscheidungspraxis des Bamf hin. Das mag damit zusammenhängen, dass die Behörde im vergangenen Jahr weniger neue Asylanträge zu bearbeiten hatte als 2023, was eine gründlichere Bearbeitung begünstigt haben könnte. In Deutschland stellten 2024 insgesamt 229.751 Menschen erstmals einen Asylantrag. Hinzu kamen 21.194 Asylfolgeanträge. Die Zahl der Erstanträge ging im Vergleich zum Vorjahr um 30,2 Prozent zurück. 

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Quelle: dpa

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Quelle: dpa

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