Aschaffenburg: Mutmaßlicher Angreifer wohl schuldunfähig

    Psychiatrisches Gutachten:Angreifer von Aschaffenburg wohl schuldunfähig

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    Der mutmaßliche Angreifer von Aschaffenburg ist wahrscheinlich wegen einer psychiatrischen Erkrankung schuldunfähig. Das geht aus einem Gutachten hervor.

    Polizeibeamte begleiten den mutmasslichen Täter (2.v.l.) nach dem tödlichen Angriff in einem Park im Amtsgericht Aschaffenburg zur Vorführung beim Haftrichter.
    Der mutmaßliche Angreifer soll einen zweijährigen Jungen und einen 41-jährigen Mann mit einem Messer getötet haben.
    Quelle: dpa

    Der mutmaßliche Angreifer von Aschaffenburg ist nach Experten-Einschätzung wegen einer psychischen Erkrankung wahrscheinlich schuldunfähig. Das ist das Ergebnis eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens, das der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg nach Angaben der Ermittlungsbehörde inzwischen vorliegt. Zunächst hatte das "Main-Echo" darüber berichtet.

    Gericht muss Entscheidung über Schuldunfähigkeit fällen

    Demnach "bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, da ihm infolge einer psychiatrischen Erkrankung die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, gefehlt habe".
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    An welcher Krankheit der Mann demzufolge konkret leide, dürfe man aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht sagen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die endgültige Entscheidung über eine Schuldunfähigkeit müsste ein Gericht fällen.
    Bis zu einem Prozess oder einem Sicherungsverfahren ist der 28-jährige Afghane vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Die Ermittlungen dauern unterdessen an.

    Früh Hinweise auf Erkrankung gefunden

    Der Mann soll am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg einen zweijährigen Jungen und einen 41-jährigen Mann mit einem Messer getötet und drei Menschen schwer verletzt haben. Ermittler hatten schnell Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Mannes gefunden - unter anderem entsprechende Medikamente in seinen Wohnräumen.
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    Quelle: dpa

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