Missbrauch des Ausländerrechts:Regierung will Scheinvaterschaften bekämpfen
von Dominik Rzepka, Dorthe Ferber
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Es ist ein Missbrauch des Ausländerrechts: Väter mit deutschem Pass erkennen fremde Kinder an, die dann die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Dagegen will die Ampel vorgehen.
Verstoß gegen Ausländerrecht: Die Ampel will Missbrauch bei der Anerkennung von Vaterschaften verhindern.
Quelle: Imago
Die Bundesregierung will härter gegen sogenannte Scheinvaterschaften vorgehen. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) wollen verhindern, dass Väter mit deutschem Pass Kinder anerkennen, zu denen sie in Wahrheit keinerlei Beziehung haben.
Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der ZDFheute vorliegt. Zuerst hatte die ARD über die Pläne berichtet.
Vater mit 24 Kindern?
Laut dem Entwurf ist die Scheinvaterschaft eine Methode, das Ausländerrecht zu umgehen. Erkennt ein Vater mit deutschem Pass ein fremdes Kind an, bekommt es dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit. So erhalte "jemand, der darauf eigentlich keinen Anspruch hat, ein Aufenthaltsrecht", heißt es. Und weiter:
Oft fließt im Gegenzug Geld.
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Papier aus Justiz- und Innenministerium
Bekannt geworden war zuletzt der Fall eines Mannes, der sich die Vaterschaft von bis zu 24 Kindern hat anerkennen lassen. Justizminister Buschmann sagt, derartige Fälle könne ein Rechtsstaat nicht dulden. Mitunter habe der Missbrauch "mafiöse Strukturen". Der Gesetzentwurf sei ein Mosaikstein, irreguläre Migration nach Deutschland effektiver zu bekämpfen.
Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen sind ein Einfallstor für irreguläre Migration, für illegale Einwanderung in die sozialen Sicherungssysteme. Dieses Einfallstor schließen wir jetzt.
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Marco Buschmann, FDP
Wie Missbrauch verhindert werden soll
Das Gesetz sieht vor, die Anerkennung von Vaterschaften neu zu strukturieren. Bisher beurkunden Notare oder Jugendämter die Vaterschaft. Künftig sollen
die Ausländerbehörde in die Missbrauchskontrolle eingebunden werden
die Standesämter prüfen, ob ein Verdacht eines Missbrauchs vorliegt.
Ein Verdacht auf Missbrauch soll künftig auch immer dann vorliegen, wenn es zwischen Vater und Mutter ein sogenanntes Aufenthaltsgefälle gibt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Mutter den deutschen Pass hat, der Vater aber nicht - oder umgekehrt.
Was für und gegen eine Anerkennung spricht
Künftig sollen die Behörde Missbrauch vermuten, wenn sich Mutter und Vater nicht verständigen können oder wenn der Vater bereits mehrere andere Kinder ausländischer Mütter anerkannt hat.
Nicht von Missbrauch ausgehen sollen die Behörden unter anderem, wenn Mutter und Vater seit mindestens sechs Monaten in einem gemeinsamen Haushalt leben. Kein Hinweis auf Missbrauch ist außerdem, wenn der Vater seit mindestens einem halben Jahr Umgang mit dem Kind hat und das auch weiterhin der Fall sein wird.
Der Gesetzentwurf muss noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass das bis zur Sommerpause geschehen wird.
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