Verfassungsschutz darf AfD in Baden-Württemberg beobachten
Gericht zu Verfassungsschutz:AfD in Baden-Württemberg darf beobachtet werden
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Der baden-württembergische Verfassungsschutz darf die dortige AfD laut einem Urteil beobachten. Der AfD-Landesverband gilt als rechtsextremistischer Verdachtsfall.
Die baden-württembergische AfD darf vom Landesverfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft werden. (Symbolbild)
Quelle: Imago
Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg darf den AfD-Landesverband als Verdachtsfall einstufen und beobachten. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden und eine entsprechende Beschwerde der AfD dagegen zurückgewiesen. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
AfD hatte gegen Beobachtung Klage erhoben
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband im Juli 2022 als Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt "im Phänomenbereich Rechtsextremismus" erhoben und dies per Pressemitteilung publik gemacht. Die AfD erhob Klage gegen die Beobachtung und die öffentliche Bekanntgabe, die das Verwaltungsgericht Stuttgart zurückwies. Dieses Urteil bestätigte nun der VGH.
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"Die Voraussetzungen für die Einstufung als Verdachtsfall und damit als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes liegen vor", schreibt der VGH in der Begründung der Entscheidung. Weil Mitglieder der AfD für "einen ethnischen Volksbegriff" einträten, gebe es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Zudem sieht das Gericht Anhaltspunkte für eine Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund sowie für die Herabwürdigung von Muslimen.
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AfD-Landeschef: Urteil "absurd"
Der Landeschef der Südwest-AfD kritisierte die Entscheidung scharf. Die Feststellung des Gerichts, dass die AfD einen ausgrenzenden ethnischen Volksbegriff vertrete, sei "nur noch absurd", sagte Markus Frohnmaier der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Frohnmaier, der in Rumänien geboren wurde, sagte:
"Die AfD möchte keine rechtliche Ungleichbehandlung von Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund", sagte Frohnmaier. Er und viele andere Parteifunktionäre hätten selbst eine Migrationsgeschichte. "Insofern ist es mehr als fragwürdig, dass hier vom Gericht tendenziöse Behauptungen des Verfassungsschutzes unkritisch übernommen werden", kritisierte er.
Quelle: ZDF
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