Die AfD muss eine erneute juristische Niederlage hinnehmen.
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Die
AfD ist mit einem Eilantrag gegen eine Passage des Verfassungsschutzberichts des Jahres 2022 gescheitert. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin durfte der Bund in dem Bericht schreiben, dass die AfD ein
extremistisches Personenpotenzial von etwa zehntausend Menschen oder 30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder habe. Diese Passage wollte die AfD aus dem Verfassungsschutzbericht streichen lassen.
Wie das Verwaltungsgericht entschied, ist das Bundesinnenministerium berechtigt, die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren, wenn dafür hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Dies sei auch in der Verdachtsphase zulässig.
Die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative, darf vom Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuft werden. So entschied das Verwaltungsgericht in Köln gestern.06.02.2024 | 1:39 min
Gericht: Rechtsextremismuspotenzial nicht verschwunden
Die Auflösung des Flügels habe nicht dazu geführt, dass das Rechtsextremismuspotenzial verschwunden sei. Die Schätzung von etwa zehntausend Mitgliedern sei nicht willkürlich. Dem Verwaltungsgericht zufolge erhob die AfD gegen den Beschluss zu dem Eilantrag bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Quelle: AFP