Nach Gerichtsentscheidung:AfD Thüringen: Wahlparty ohne Journalisten
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Nach einer Entscheidung des Erfurter Landgerichts muss die AfD Thüringen zuvor ausgeschlossene Journalisten auf ihre Wahlparty lassen. Die Partei lädt nun alle aus.
AfD-Spitzenkandidat Björn Höcke im Wahlkampf
Quelle: dpa
Die AfD in Thüringen sagt ihre Party nach der morgigen Landtagswahl "in der bisher geplanten Form" ab. Es würden nun gar keine Journalisten mehr zugelassen. Das geht aus einer Presseerklärung hervor, die ZDFheute vorliegt. Zuvor hatte ein Gericht entschieden, dass die Partei mehreren zuvor ausgeschlossenen Journalisten und Medienhäusern Zugang zu ihrer Wahlparty gewähren muss.
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In der Erklärung der AfD, die an Medienvertreter gerichtet war, heißt es: Der Partei "sei es ein Anliegen, für das Recht auf Anwesenheit der akkreditierten Medienvertreter zu streiten". Aber:
Das einstweilen erfolgreiche gerichtliche Vorgehen einiger Ihrer Kollegen, die "in gleichem Umfang wie andere Medienvertreter" Zugang verlangten, zwingen uns jedoch zur Absage der Veranstaltung in der bisher geplanten Form.
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Presseerklärung der AfD Thüringen
Die AfD Thüringen begründet dies mit einem Platzproblem: "Zu der Veranstaltung in einem Lokal, das bestenfalls 200 Personen fasst, müssten neben 150 bereits angemeldeten Gästen der Partei auch die über 150 Medienvertreter gleichermaßen zugelassen werden, die um Akkreditierung zur Veranstaltung ersucht haben." Laut der Partei käme es "zwingend zu einem Abbruch/Absage der Veranstaltung wegen Überfüllung. Die Sicherheit sämtlicher Teilnehmer wäre nicht gewährleistet."
Vertreter der Partei- und Landtagsfraktionsspitze würden am Wahlabend für Pressegespräche im Thüringer Landtag zur Verfügung stehen.
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Gerichtsentscheidung: AfD muss Journalisten einlassen
Das Landgericht Erfurt hatte nach einer mündlichen Verhandlung am Samstag in einem einstweiligen Verfügungsverfahren erneut mehreren Medien Recht gegeben. Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidung vom 21. August.
Die Verlage von "Spiegel", "taz", "Welt" und "Bild" waren vor Gericht gegen den Ausschluss von einer Wahlveranstaltung der AfD zur Landtagswahl vorgegangen. Gemeinsam stellten sie einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den AfD-Landesverband um Parteichef Björn Höcke.
Die AfD hatte bereits in der Vergangenheit Medienvertretern den Zugang zu Veranstaltungen verwehrt und dies unter anderem mit Platzproblemen begründet.
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Medienhäuser: AfD behindert Journalismus
Die Medienhäuser beklagten, dass kritischer Journalismus von der AfD seit langem regelmäßig behindert werde. Mit ihrem gemeinsamen Antrag wollten sie "die Rechtslage für künftige Fälle klären lassen und gegen diese Form der Einschränkung der Pressefreiheit vorgehen".
Das Landgericht gab dem Antrag statt, woraufhin jedoch der AfD-Landesverband am Donnerstag Widerspruch einlegte. Diesen wies das Gericht am Samstag zurück und erhielt somit den vorherigen Beschluss aufrecht.
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In einem weiteren einstweiligen Verfügungsverfahren ging es laut Landgericht um einen einzelnen Journalisten, der ebenfalls Zugang zu der Wahlveranstaltung forderte. Das Landgericht entschied, dass ihm "in gleichem Umfang wie anderen Medienvertretern Zugang zu der Wahlveranstaltung" gewährt werden müsse. Seinem Antrag wurde ebenfalls stattgegeben.
Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig, es kann also noch das Oberlandesgericht eingeschaltet werden.
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