Gericht: AfD Sachsen kann als rechtsextrem eingestuft werden

    Partei scheitert vor Gericht:Einstufung rechtens: AfD Sachsen rechtsextrem

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    Das Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD Sachsen als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht.

    AfD-Logo, aufgenommen am 11.01.2025 in Riesa (Sachsen)
    Das Logo der AfD beim Parteitag in Riesa.
    Quelle: dpa

    Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen darf den Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) an diesem Dienstag in Bautzen.
    Das Gericht wies damit die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurück, das im vergangenen Juli einen Eilantrag der AfD gegen diese Einstufung abgelehnt hatte (Aktenzeichen 3 B 127/24).
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    Einstufung seit einem guten Jahr gültig

    Der Landesverfassungsschutz hatte die sächsische AfD im Dezember 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Deren Jugendorganisation Junge Alternative hatte er schon seit April 2023 als gesichert rechtsextremistisch geführt.
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    Mit einem Eilantrag gegen ihre Einstufung hatte die AfD vor dem Verwaltungsgericht Dresden keinen Erfolg. Es lägen "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte" dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die "gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen" und "gegen das Demokratieprinzip" gerichtet seien, erklärte das Gericht bei seiner Entscheidung im vergangenen Jahr.



    Keine weitere Instanz möglich

    Die von der AfD nun mit der Beschwerde vorgelegten Gründe führten nach einer Prüfung durch das Oberverwaltungsgericht nicht zu einer Änderung des Beschlusses. Die umfangreichen tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts habe der Beschwerdeführer ebenso wenig durchgreifend infrage gestellt wie die rechtlichen Schlussfolgerungen, erklärte das OVG. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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