Urteil: Essen muss AfD für Parteitag in Grugahalle lassen

    Urteil zu Parteitag :Gericht: Essen muss AfD in Grugahalle lassen

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    Stand heute darf die AfD ihren Parteitag doch in der Essener Grugahalle abhalten. Noch ist das Urteil des Gelsenkirchener Gerichts nicht rechtskräftigt. Und ein weiteres steht an.

    Flaggen wehen vor der Grugahalle in Essen am 05.06.2024
    Ende Juni will die AfD bei einem Bundesparteitag in der Essener Grugahalle einen neuen Vorstand wählen. Doch die städtische Messetochter hat den Mietvertrag gekündigt.
    Quelle: dpa

    Die Stadt Essen muss der AfD die Grugahalle für den Bundesparteitag der Partei Ende Juni ohne Auflagen zur Verfügung stellen.
    In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, die Stadt dürfe den Zugang zu der Halle nicht von der Abgabe einer strafbewehrten Selbstverpflichtungserklärung abhängig machen. Die AfD dürfe nicht anders behandelt werden als andere Parteien, entschied das Gericht.
    Der Zugang dürfe nur versagt werden, wenn bei der Nutzung die Gefahr von strafbaren Handlungen bestehe. Bei der Beurteilung dieser Frage müsse allerdings im Fall von politischen Parteien ein strenger Maßstab angelegt werden. Das Gericht konnte keine hinreichende Tatsachengrundlage dafür erkennen, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Rechtsverletzungen kommen würde. 
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    Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen (Az: 15 L 888/24 und 15 L 881/24).

    AfD-Sprecher: Rechtsstaat hat gesiegt

    Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Peter Boehringer erklärte, die Entscheidung des Gerichts sei nachvollziehbar und richtig. Die Stadt Essen habe eine "lex AfD" kreieren wollen. "Dem hat das Gericht nun einen Riegel vorgeschoben." Der Rechtsstaat habe gesiegt. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, die Stadt kann noch vor das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen ziehen. 
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    Die Essener Messe hatte den Mietvertrag mit der AfD gekündigt, nachdem der Essener Stadtrat am 29. Mai von der AfD eine strafbewehrte Selbstverpflichtungserklärung gefordert hatte. Darin sollte die Partei erklären, dass sie auf dem Parteitag strafbare Äußerungen verhindern oder sofort unterbinden würde.

    Streit zwischen Essen und AfD auch vor Landgericht

    Nachdem die AfD diese Erklärung nicht abgegeben hatte, kündigte die von der Stadt als Mehrheitsgesellschafterin betriebene Messe Essen den bereits im Januar 2023 geschlossenen Mietvertrag. Gegen diese Kündigung wehrte sich die AfD dem nun veröffentlichten Beschluss zufolge erfolgreich.
    Der Streit um den Bundesparteitag ist ebenfalls noch anhängig am Landgericht Essen. Über die Zivilklage will das Gericht am Montag in mündlicher Verhandlung entscheiden. 
    Quelle: dpa
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