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Die Waffenbehörden in Sachsen-Anhalt sollen die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern prüfen, die gleichzeitig Mitglieder der
AfD sind. Es gebe eine Verfügung des Landesverwaltungsamtes, teilte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Diese soll die Waffenbehörden demnach neben der Verfassungsschutz-Einstufung des AfD-Landesverbands als "gesichert rechtsextrem" auch darüber in Kenntnis setzen, dass die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu prüfen und
gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu veranlassen sind. Zuvor hatte die "Mitteldeutsche Zeitung" berichtet.
Identsich zur Prüfung in anderen Fällen
Die "erforderliche Zuverlässigkeit" ist laut Waffengesetz eine der Voraussetzungen, die Menschen erfüllen müssen, damit sie eine Erlaubnis zum Waffenbesitz bekommen können. Die Prüfung der
Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern sei identisch zu der Prüfung in anderen Fällen, hieß es.
Unter anderem umfasse sie einen Auszug aus dem Bundeszentralregister, eine Abfrage bei der zuständigen Landesverfassungsschutzbehörde und eine Abfrage beim Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister.
AfD Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch Bestrebung eingestuft
Informationen darüber, wie viele Personen von den Prüfungen betroffen sind, lägen dem Landesverwaltungsamt derzeit nicht vor, so die Sprecherin.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.
AfD: Vorgehen nicht hinnehmbar
Der AfD-Landesvorsitzende Martin Reichardt nannte das Vorgehen eine "politisch motivierte Maßnahme", die nicht hinnehmbar sei. Die Mitgliedschaft in einer Oppositionspartei dürfe kein Grund für die Einschränkung von Bürgerrechten sein.
"Die AfD wird prüfen, inwieweit der Rechtsstaat noch intakt ist, und alle rechtlichen wie parlamentarischen Mittel ausschöpfen, um die Rechte ihrer Mitglieder zu schützen."