Sachsen-Anhalt: AfD kann nach Wahl 120 Sitze nicht besetzen

    Kommunalwahl in Sachsen-Anhalt:AfD kann 120 Sitze nicht besetzen

    |

    Bei der Kommunalwahl in Sachsen-Anhalt konnte die Alternative für Deutschland viele Stimmen gewinnen. So viele, dass die Partei aktuell 120 ihrer Sitze nicht besetzen kann.

    Ein Wahlplakat der AfD zur Kommunalwahl hängt vor einem Neubaublock in Halle/Saale
    Die AfD kann nach den Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt nicht alle Sitze besetzen.
    Quelle: dpa

    Nach der Kommunalwahl in Sachsen-Anhalt können insgesamt 162 Sitze nicht besetzt werden. Wie die Landeswahlleiterin auf Anfrage mitteilte, kann davon allein die AfD 120 Sitze nicht besetzen. Bei Einzelbewerbern und Wählergemeinschaften seien es jeweils 17 unbesetzte Sitze, bei der CDU 6, bei SPD und FDP jeweils 1 Sitz.
    Die AfD hatte bei der Kommunalwahl Anfang Juni deutlich an Stimmen gewonnen und mit 28,1 Prozent die meisten landesweit bekommen. Sie lag damit knapp vor der CDU mit 26,8 Prozent. Bereits bei der Kommunalwahl 2019 hatte die AfD in einzelnen Orten, darunter in Bernburg, Sitze nicht besetzen können.
    Wahlplakat AfD Heiko Philipp
    Bei den Kommunalwahlen parallel zur Europawahl ist die AfD in Ostdeutschland erstmals großflächig stärkste Kraft geworden. Bei den Stichwahlen um mehrere Landratsposten in Thüringen konnte sich hingegen keiner ihrer Kandidaten durchsetzen.10.06.2024 | 6:42 min

    Sitze werden unbesetzt bleiben

    Solche Situationen entstünden, wenn Parteien mehr Stimmen auf sich vereinten und erzielten als sie aufgrund ihrer Listen annehmen könnten. Teilweise hätten Einzelbewerber ihre Mandate auch nicht angenommen, so eine Sprecherin der Landeswahlleiterin. Bei landesweit rund 4.400 zu vergebenden Sitzen in den Stadt- und Gemeinderäten sowie in den Verbandsgemeinden entsprechen die 162 Sitze einem Anteil von rund 3,7 Prozent.
    Bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau konnten nach Angaben der Landeswahlleiterin alle Sitze besetzt werden. Laut Kommunalrecht bleiben die Sitze bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt.
    Quelle: dpa

    Mehr Nachrichten aus Sachsen-Anhalt