AfD-Jugend "gesichert rechtsextremistisch": Was jetzt folgt
"Gesichert rechtsextremistisch":AfD-Jugend: Was aus der Einstufung folgt
von Ann-Kathrin Jeske
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Die Jugendorganisation der AfD darf als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden, hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Was der Verfassungsschutz jetzt tun kann.
Der Grund: Die Junge Alternative bezeichne Einwanderer allgemein als "Schmarotzer" und "kriminell". Zentrale politische Vorstellung der Organisation sei die Idee, "ethnisch Fremde" vom deutschen Volk auszuschließen. Beides verstößt aus Sicht des Gerichts klar gegen die Menschenwürde, die solche pauschalen Urteile über Migranten nicht zulässt, sondern Menschen garantiert als Individuum mit eigenen Rechten ausgestattet zu sein.
Verfassungsrechtler: "Klingt fast schon so wie bei der NPD"
"Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist sehr umfassend und sie fällt sehr eindeutig aus. Das Gericht hat festgestellt, dass die Junge Alternative einen ethnisch homogenen Volksbegriff vertritt und gegen die Demokratie agitiert. Das klingt fast schon so wie bei der NPD", ordnet der Verfassungsrechtler Markus Ogorek von der Universität Köln ein, der sich auf das Recht der Nachrichtendienste spezialisiert hat.
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf deshalb alles an Mitteln ausschöpfen, um die Junge Alternative zu überwachen. Das Amt kann beispielsweise V-Leute in die AfD-Nachwuchsorganisation einschleusen, die Telefone von Anhängern abhören und Mitglieder langfristig beobachten.
Überwachung der JA weiterhin möglich
Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen die Junge Alternative ist allerdings nicht neu, sondern schon seit 2019 möglich. Damals hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die Junge Alternative als sogenannten Verdachtsfall eingestuft. Seitdem darf die Organisation überwacht werden.
Die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch stellt nun die höchstmögliche Gefahrenstufe dar, die das Bundesamt für Verfassungsschutz kennt. Mehr Befugnisse gehen mit dieser höchsten Stufe allerdings nicht einher. Für die praktische Arbeit des Verfassungsschutzes ändert sich somit wenig, weil die Organisation auch als Verdachtsfall schon umfassend überwacht werden durfte.
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Dennoch werde die Beobachtung künftig etwas leichter, erklärt der Experte für Nachrichtendienste Ogorek:
Bei bestimmten grundrechtsintensiven Eingriffen, zum Beispiel bei V-Leuten, wird es künftig einfacher werden den Einsatz zu rechtfertigen.
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Verfassungsrechtler Markus Ogorek
Rückenwind bekommt das Bundesamt für Verfassungsschutz also vor allem für die eigene Argumentation, wenn es belegen muss, warum eine besonders starke Überwachung notwendig ist.
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Entscheidung noch nicht rechtskräftig
Die Junge Alternative selbst war für eine Stellungnahme gegenüber dem ZDF heute nicht bereit. Auf ihrer Internet teilte sie mit, die Entscheidung komme für sie nicht überraschend.
Rechtlich könnte die Organisation gegen die Einstufung vorgehen, indem sie Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegt. Man werde juristische Schritte prüfen, so die AfD-Nachwuchsorganisation auf Ihrer Website.
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Der Verfassungsrechtler Ogorek schätzt die Chancen dazu eher gering ein: "Ich persönlich glaube nicht, dass die Junge Alternative mit einer Beschwerde erfolgreich sein wird, denn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist äußerst umfassend und gut begründet."
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