Millionen-Erbe für AfD: Expertin sieht Transparenz-Problem
Sechs Millionen Euro für AfD:Wie die Parteien von Erbschaften profitieren
von Nils Metzger
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Eine verstorbene Berlinerin vermachte der AfD ihr Millionenvermögen. Das wurde jetzt nachträglich bekannt. Eine Expertin kritisiert Transparenzprobleme bei der Parteienfinanierung.
Eine Partei als Millionenerbin: Von einer verstorbenen Berlinerin erhielt die AfD sechs Millionen Euro. (Symbolbild)
Quelle: dpa
Großspenden sind eine wichtige Einnahmequelle für viele Parteien - insbesondere in Wahlkampfzeiten. Weniger bekannt ist, dass auch Erbschaften große Summen in die Parteikassen spülen können. Am Mittwoch neu veröffentlichte Zahlen zeigen, dass in vor allem die AfD in jüngerer Vergangenheit davon profitierte.
Laut dem nun auf der Bundestagsseite öffentlich einsehbaren Rechenschaftsbericht für das Jahr 2023 erzielte die AfD im Geschäftsjahr 2023 zuvor unbekannte Einnahmen aus Erbschaften in Höhe von fast sechs Millionen Euro. Zuerst hatte der "Spiegel" über diese Summe berichtet.
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Was hat es mit der Millionen-Erbschaft auf sich?
Hinter dem Erbe von fast sechs Millionen Euro steht eine 2023 verstorbene Frau aus Berlin. Über ihren Hintergrund ist bislang nichts öffentlich bekannt. Laut Rechenschaftsbericht benannte sie den AfD-Bundesverband als alleinigen Erben.
Teils müssen die Parteien vor der Annahme einer solchen Erbschaft komplexe juristische Fragen klären. 2018 etwa hatte ein Erfinder der AfD mehr als zehn Millionen Euro, größtenteils in Edelmetallen, zugesprochen. Da der Todesfall ein Suizid und der Betroffene psychisch erkrankt war, haben Angehörige den Erbschein juristisch angefochten.
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Erhalten auch andere Parteien solche Erbschaften?
Auch weitere der im Bundestag vertretenen Parteien haben laut den neu veröffentlichten Rechenschaftsberichten im Jahr 2023 Einnahmen aus Erbschaften erzielt - die Summen sind jedoch deutlich niedriger als bei der AfD. Auf Bundesebene gab es lediglich bei der Linken ein Erbe über 1.245 Euro. Die restlichen Erb-Zuwendungen 2023 gingen an Landesparteien und nachgeordnete Verbände:
FDP Bayern: 390.200 Euro
AfD Hessen: 102.500 Euro
SPD Bezirk Hessen-Nord: 11.000 Euro
AfD Thüringen: 10.000 Euro
Die Grünen Nordrhein-Westfalen: 5.000 Euro
AfD Baden-Württemberg: 875 Euro
Im Geschäftsjahr 2022 hatte die SPD in Nordrhein-Westfalen rund 120.000 Euro aus einer Erbschaft erhalten, die Bundes-Linke 10.000 Euro, die Bundes-FDP 422 Euro als Ergänzung zu einer Erbsumme von 73.000 Euro aus dem Vorjahr. Am meisten profitiert hatte auch in jenem Jahr die AfD - jedoch nicht durch Geldzuwendungen, sondern in Form von vier geerbten Immobilien im Gesamtwert von rund einer Million Euro laut Bericht. Die restlichen Bundesparteien erhielten 2022 keine Einnahmen aus Erbschaften.
ZDFheute hat bei den Parteien um Auskunft gebeten, in welcher Höhe sie bis ins laufende Jahr 2025 Erbschaften erhalten haben. Ein Sprecher der Bundes-Grünen teilt mit, dass bei ihnen 2024 und im laufenden Jahr keine noch unveröffentlichten Erbschaften eingegangen seien. Die SPD schreibt: "Der Parteivorstand/Bundesebene hat im nachgefragten Zeitraum keine Erbschaften erhalten, weder als Geldbetrag, noch in Form von Immobilien. Die Daten für das Jahr 2024 der Gesamtpartei liegen uns noch nicht vor."
Die Linke teilte auf Anfrage mit, dass sie 2024 eine noch nicht in einem Rechenschaftsbericht veröffentlichte Einzelerbschaft über rund 46.300 Euro erhalten habe. "Die Angaben zur Erblasserin werden im Rechenschaftsbericht für das Jahr 2024 veröffentlicht. Bei den Zuwendungen handelte es sich ausschließlich um Geldvermögen", so ein Parteisprecher.
CDU, FDP und AfD wollten sich nicht über die gesetzlichen Anforderungen in ihren Rechenschaftsberichten hinaus äußern. Von der CSU liegt bislang keine Antwort vor. Damit bleibt unklar, ob und in welcher Höhe manche der Parteien 2024 und 2025 bislang unbekannte Einnahmen aus Erbschaften erzielt haben.
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Welche Regeln gibt es für solche Erbschaften?
Das Parteiengesetz verpflichtet die Parteien, aufzuschlüsseln, woher ihre Einnahmen stammen. Darunter fallen auch Erbschaften. Sobald eine Erbschaft 10.000 Euro im Wert übersteigt, müssen außerdem konkrete Angaben zum Erblasser und dessen Adresse gemacht werden.
Ein Vorteil für Parteien: Ungeachtet der Höhe der Erbschaft sind sie bei diesen Zuwendungen von der Erbschaftsteuer befreit. Anders als Großspenden über 35.000 Euro müssen Einnahmen aus Erbschaft nicht unverzüglich der Bundestagspräsidentin angezeigt werden. Sie werden in den Rechenschaftsberichten mit aktuell bis zu zwei Jahren Verzögerung offengelegt.
Die Parteienrechtlerin Sophie Schönberger von der Universität Düsseldorf sieht darin ein erhebliches Transparenzproblem:
Einnahmen aus Erbschaften sollten wie Spenden behandelt werden.
„
Prof. Sophie Schönberger, Universität Düsseldorf
Die Bundestagsverwaltung sehe das aber nicht so, obwohl es seit Jahren unter Experten diskutiert werde, sagte Schönberger ZDFheute. Mit Blick auf den laufenden Bundestagswahlkampf betonte sie: "Das große Zeitfenster zwischen Eingehen der Erbschaften bei den Parteien und Veröffentlichung in den Rechenschaftsberichten sehe ich als Probem." Bei Großspenden habe man zuletzt Veröffentlichungspflichten verschärft - das brauche es auch bei Erbschaften.
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von Nils Metzger, Ulrich Stoll
Quelle: dpa
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