AfD-Politiker Bystron könnte erneut Immunität verlieren
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Bestechlichkeitsvorwürfe :Bystron könnte erneut Immunität verlieren
von Daniel Laufer und Viviane Menges
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Der AfD-Politiker Petr Bystron könnte im EU-Parlament seine Immunität wegen Bestechlichkeitsvorwürfen verlieren. Es geht um das prorussische Propagandanetzwerk "Voice of Europe".
AfD-Politiker Petr Bystron (Archivfoto): Die Ermittlungen gegen ihn wegen Bestechlichkeitsverdacht könnten bald fortgesetzt werden.
Quelle: Imago
Der AfD-Politiker Petr Bystron könnte laut ZDF-frontal-Informationen bald erneut auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses des EU-Parlaments stehen.
Diesmal soll es um das vorübergehend eingestellte Verfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit gehen, das die Generalstaatsanwaltschaft München gegen den AfD-Abgeordneten führt. Diese hat die Aufhebung von Bystrons Immunität beantragt, wie sie ZDF frontal bestätigte. Man warte nun die Entscheidung des Parlaments ab.
Die Generalstaatsanwaltschaft verdächtigt Bystron, während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter aus russischen Quellen zehntausende Euro erhalten zu haben. Als Gegenleistung habe er politische Entscheidungen im Sinne Russlands getroffen. Die mutmaßlichen Zahlungen sollen mit dem prorussischen Propaganda-Netzwerk "Voice of Europe" im Zusammenhang gestanden haben.
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Bystron: 21 Hausdurchsuchungen und "keinen einzigen belastbaren Beweis"
Der Rechtsausschuss tagt das nächste Mal am 9. April. Womit er sich befassen wird, ist noch nicht öffentlich. Die Tagesordnung einer Zusammenkunft des Rechtsausschusses des EU-Parlaments vom 13. Februar legt jedoch nahe, dass Bystron schon in dieser Angelegenheit angehört worden sein könnte. Sein Büro wollte dies auf Anfrage nicht kommentieren.
Petr Bystron erklärte, bei den Vorwürfen zu "Voice of Europe" handle es sich um eine "Diskreditierungskampagne der NATO im Vorfeld der EU-Wahl". Die Staatsanwaltschaft habe "nach 21 (!) Hausdurchsuchungen keinen einzigen belastbaren Beweis im Sinne der Anklage" präsentieren können.
Gegen Petr Bystron wird wegen Bestechlichkeit ermittelt. In seinem Wahlkreis ist der AfD-Politiker offenbar in einer Wohnung gemeldet, in der ein vorbestrafter Flüchtling lebt.
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Bystron hatte wohl Scheinadresse bei vorbestraftem Geflüchteten
Die Ermittlungen pausieren allerdings seit kurz nach der Wahl im Juni, sie könnten erst nach einem Aufhebungsbeschluss weitergeführt werden. Bei einer der Hausdurchsuchungen im Mai in München war unter anderem aufgefallen, dass Bystron in seinem Wahlkreis wohl nur zum Schein bei einem vorbestraften Einwanderer gemeldet war. Durchsuchungen in Berlin fanden noch bis Mitte Juni statt. Von der Generalstaatsanwaltschaft heißt es:
Im Fall der Aufhebung der Immunität werden die Ermittlungen gegen Herrn Bystron wieder aufgenommen und fortgeführt. Die sichergestellten Beweismittel sind nicht zurückgegeben worden.
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Sprecher Generalstaatsanwaltschaft München
Bereits am Dienstag hatte der Rechtsausschuss des EU-Parlaments empfohlen, Bystrons Immunität in einem anderen Verfahren aufzuheben, wie der "Spiegel" berichtete.
Hier geht es um eine Fotomontage, die Bystron 2022 auf X gepostet hatte. Sie zeigte den damaligen ukrainischen Botschafter Andrij Melnyk neben deutschen Politiker:innen, die vermeintlich den Hitlergruß zeigen – darunter Olaf Scholz und Angela Merkel. Überschrieben war die Grafik mit den Worten: "Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied!"
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Bystrons Immunität schon mehrfach aufgehoben
Die Münchner Staatsanwaltschaft wirft Bystron vor, er habe Propagandamittel verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verbreitet. Im Rechtsausschuss soll sich Bystron auf die Kunstfreiheit berufen haben.
Das Plenum des EU-Parlaments könnte schon in der nächsten Plenartagung ab dem 31. März über die Aufhebung der Immunität entscheiden. Bystron erklärte auf Anfrage, die Vorwürfe seien "völlig haltlos" und eine "weitere Blamage für die Staatsanwaltschaft".
Für Bystron ist die Aufhebung seiner Immunität nichts Neues: Bevor er im Sommer ins EU-Parlament wechselte, war er Abgeordneter im Bundestag. Dieser hatte seine Immunität im Rahmen von Ermittlungen mehrfach aufgehoben.
Quelle: dpa
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