Strafe bei Gehsteigbelästigung:Ampel: Frauen vor Abtreibungsgegnern schützen
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Immer wieder gibt es Protestaktionen radikaler Abtreibungsgegner vor Praxen oder Beratungsstellen. Nun soll für sogenannte Gehsteigbelästigungen ein Bußgeld verhängt werden können.
Familienministerin Lisa Paus sieht in der Gesetzesänderung "einen wichtigen Schritt für die Selbstbestimmung der Frau".
Quelle: Imago
Die Bundesregierung will Frauen künftig besser vor Belästigungen durch radikale Abtreibungsgegner schützen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzesentwurf von Frauenministerin Lisa Paus (Grüne) gegen sogenannte Gehsteigbelästigungen.
Demnach müssen die Länder künftig dafür sorgen, dass Frauen einen ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, haben. Zur Durchsetzung soll unter anderem ein Bußgeldtatbestand eingeführt werden - Belästigungen könnten dann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Frauen, die sich über Schwangerschaftsabbrüche beraten lassen, sollen künftig besser vor Abtreibungsgegnern geschützt werden. Die Ampel hat heute einen Gesetzesentwurf beschlossen.24.01.2024 | 1:32 min
Paus: Belästigung nicht hinnehmbar
Die Frauenministerin bezeichnete die Belästigungen als nicht hinnehmbar. "Vor Beratungsstellen, Praxen und Kliniken müssen wir schwangere Frauen wirksam vor Belästigungen und unzumutbaren Einflussnahmen schützen", sagte Paus.
Beratungsstellen wie jene von Pro Familia hatten immer wieder davon berichtet, dass ratsuchende Frauen und Beschäftigte von radikalen Abtreibungsgegnern belagert werden. Diese stehen beispielsweise vor den Einrichtungen, beten laut und halten dabei Schilder mit religiösen Motiven vor sich.
Quelle: dpa
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