Debatte um Paragraf 218:Abtreibungen: Keine Bewegung bei Legalisierung
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Mehr als 300 Bundestagsabgeordnete hatten sich für eine Legalisierung von Abtreibungen ausgesprochen. Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben ist jedoch vorerst gescheitert.
Paragraf 218 steht schon länger im Fokus öffentlicher Debatten.
Quelle: epa
Ein Gesetzesvorhaben zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen ist vorerst gescheitert. Der Rechtsausschuss des Bundestags entschied, keine Abstimmung über den entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag zu ermöglichen.
Dafür wäre eine Sondersitzung des Ausschusses nötig gewesen - für die es, unter anderem durch den Widerstand von Union und FDP, keine Mehrheit gab. Bis zum Abend hatte der Ausschuss über die umstrittene Materie debattiert.
SPD und Grüne: "Zufallsmehrheit mit der AfD" vermeiden
Der Entwurf zur Legalisierung von Abtreibungen sei "unvereinbar mit den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs festgelegt hat", erklärte am Abend der CDU-Rechtspolitiker Günter Krings.
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Enttäuschung dagegen bei SPD und Grünen, die den Gesetzentwurf maßgeblich vorangetrieben hatten. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion Ulle Schauws und die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge erklärten am Abend in einem gemeinsamen Statement:
Dass Union und FDP nicht gewillt sind, übliche parlamentarische Vorgänge zu ermöglichen, ist der parlamentarischen Praxis unseres hohen Hauses nicht würdig und ein fatales Signal für unsere Demokratie.
„
Ulle Schauws (Grüne) und Carmen Wegge (SPD)
Ohne die Unterstützung von Union und FDP im Rechtsausschuss hätte es möglicherweise eine "Zufallsmehrheit mit der AfD" gegeben, um den Entwurf doch noch zur Abstimmung zu bringen. "Diese rote Linie überschreiten wir nicht", machten beide deutlich.
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Schwangerschaftsabbrüche: Paragraf 218 im Fokus
Zuvor hatten mehrere Verfassungsrechtler, Ärzte und Wissenschaftlerinnen in einer dreistündigen Anhörung zu dem umstrittenen Gesetzentwurf Stellung bezogen. Der Entwurf, den 328 Bundestagsabgeordnete im Herbst 2024 als sogenannten Gruppenantrag eingereicht hatten, sieht vor, Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche nach der Empfängnis außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln.
Eine Expertenkommission hatte im April eine entsprechende Empfehlung abgegeben. Bislang ist eine Abtreibung in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Geregelt ist dies durch den Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch - den die Antragsinitiatoren per Gesetzesänderung abschaffen wollten. Daraus wird nun vor der Bundestagswahl und sehr wahrscheinlich auch bis zur Einsetzung eines neuen Bundestags nichts mehr.
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Positionen von Experten liegen teils weit auseinander
In der Ausschusssitzung wurde deutlich, wie weit die Positionen teils auch unter Experten der gleichen Disziplin auseinanderliegen. Insbesondere zur Verfassungsmäßigkeit einer Legalisierung und zur Frage, ob es ungewollt Schwangere in Deutschland tatsächlich mit größeren Engpässen bei der medizinischen Versorgung zu tun haben, gab es Uneinigkeit.
Während etwa die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf argumentierte, dass die bisherigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts keiner Legalisierung im Wege stünden, sprach die Rechtswissenschaftlerin Frauke Rostalski von einem "verfassungswidrigen" Vorgehen der Antragsinitiatoren.
Quelle: dpa
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