Mütter des Grundgesetzes: 75 Jahre Verfassung in Deutschland
75 Jahre Grundgesetz:Eine Würdigung der "Mütter des Grundgesetzes"
von Rebekka Solomon
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Politik als eine Männerdomäne? Vor 75 Jahren wurde das Grundgesetz in Deutschland geschaffen. Vier Frauen nahmen dabei als "Mütter des Grundgesetzes" eine besondere Rolle ein.
Helene Wessel, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Friederike Nadig gelten als "Mütter des Grundgesetzes".
Quelle: dpa
Das Grundgesetz statuierte vor 75 Jahren wichtige Staatsprinzipien und Grundrechte. "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" - für diese Forderung traten damals Elisabeth Selbert, Friederike Nadig, Helene Weber und Helene Wessel vehement ein.
Dass dies nicht selbstverständlich war, wird bereits am Verhältnis der Frauen zu ihren männlichen Kollegen offensichtlich: Neben den Vieren waren 61 Männer an der Gesetzgebung beteiligt. Wer sind die Frauen, die damals den Kampf für Frauenrechte aufnahmen?
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Elisabeth Selbert für Gleichberechtigung und Unabhängigkeit
Die Aufnahme des Gleichberechtigungsgrundsatzes in das Grundgesetz ist vor allem der engagierten SPD-Politikerin und Juristin Elisabeth Selbert zu verdanken. Dabei musste Selbert gegen einigen Gegenwind ankämpfen. Der Regelung standen viele Mitglieder des Parlamentarischen Rats kritisch gegenüber.
Auch aus den Reihen der eigenen Partei begegnete der Juristin Widerspruch. Selberts Vorschlag wurde zunächst abgelehnt. Erst nach weiterer Überzeugungsarbeit durch tiefgehende Begründungen im Parlament von Selbert sowie öffentlichen Protestes gelang letztlich die Verankerung des Grundsatzes.
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Ein weiteres wichtiges Anliegen für Selbert war die Unabhängigkeit des Gerichts. Sie forderte ein oberstes Gericht als Kontrollinstanz für staatliches Handeln - tatsächlich umgesetzt im heutigen Bundesverfassungsgericht. Auch in ihrem eigentlichen Beruf setzte sich Selbert für Rechte anderer ein: Bis ins hohe Alter von 86 Jahren leitete sie ihre Anwaltskanzlei.
Der erste Satz stammt aus der Feder Elisabeth Selberts. Der Förderungsauftrag im zweiten Satz gelangte erst im Jahr 1994 in das Grundgesetz.
Frieda Nadig für gleiche Löhne
Auch Frieda Nadig spielte eine tragende Rolle bei der Entstehung des Gleichberechtigungsartikels. Seit ihrem 19. Lebensjahr war Nadig bereits Mitglied der SPD und war bis 1961 Mitglied im Deutschen Bundestag. Sie schrieb der Rolle der Frau nach dem Zweiten Weltkrieg eine herausragende Bedeutung zu und plädierte für die praktische Umsetzung der Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Konsequent forderte sie für beide Geschlechter Lohngleichheit sowie rechtliche Gleichstellung im Familien- und Eherecht. Auch der Schutz von Minderheiten lag der Sozialdemokratin besonders am Herzen: Immer wieder engagierte sie sich für Inklusion sowie die Gleichstellung unehelicher Kinder.
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Helene Weber für die Garantie der Menschenwürde
Die Erfahrenste in der Runde der vier Frauen war die CDU-Politikerin Helene Weber: Sie war bereits an der Weimarer Verfassung beteiligt. Die studierte Pädagogin spielte eine bedeutende Rolle im Parlamentarischen Rat: Nachdrücklich setzte sie sich für die Garantie der Menschenwürde durch die Verfassung ein.
Anders als Selbert und Nadig befürwortete Weber, beim Gleichberechtigungsgrundsatz die "Eigenart" des Weiblichen zu berücksichtigen. Damit konnte sie sich aber letztlich nicht durchsetzen. Noch bis zu ihrem Tod 1962 saß Weber als Bundestagsabgeordnete für die CDU im Bundestag.
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Helene Wessel als erste Frau in Parteivorsitz
Auch Helene Wessel hatte eine zentrale Position im politischen Geschehen um 1949: Nach jahrelangem Engagement in der Zentrumspartei wurde sie zur Vorsitzenden der konservativen Partei gewählt und nahm damit als erste Frau überhaupt in Deutschland den Vorsitz einer Partei ein.
Im parlamentarischen Rat trieb Wessel besonders den Schutz von Ehe und Familie durch das Grundgesetz voran. Denn die Familien waren in ihrem Alltag in der Nachkriegszeit mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert.
Dabei trugen vor allem Frauen - viele davon nach dem Tod des Mannes im Krieg alleinstehend - die Verantwortung für die Versorgung der Familie. Mit dem Grundgesetz als Ganzes war Wessel in der finalen Abstimmung letztlich nicht im Reinen - ihr fehlten soziale Elemente in der Verfassung.