Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt hat schärfere Corona-Maßnahmen beschlossen. Vom kommenden Montag an sollen dann etwa auch im Einzelhandel nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben, wie die Staatskanzlei in Magdeburg am Samstag mitteilte. Die neue Eindämmungsverordnung gilt zunächst bis zum 23. Dezember. Dabei gibt es den Angaben zufolge aber eine ganze Reihe Ausnahmen.
Von der sogenannten 2G-Regel ausgenommen sind demnach der Lebensmittelhandel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, E-Zigaretten-Geschäfte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörgeräte-Akustiker, Tankstellen, Zeitschriftenläden, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarf- und Futtermittelmärkte, Kfz-Teile-Verkaufsstellen, Fahrradläden, Bau- und Gartenmärkte, Poststellen und der Großhandel.