Verleumdungs-Urteil: Trump muss 83 Millionen Dollar zahlen
83 Millionen Schadensersatz:Verleumdungsprozess: Trump verurteilt
|
Der frühere US-Präsident Donald Trump muss wegen Verleumdung einer Journalistin 83,3 Millionen US-Dollar Entschädigung zahlen. Das entschied eine Jury am Freitag in New York.
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump ist in einem zweiten Verleumdungsprozess in New York zu einer weiteren Entschädigungszahlung von 83,3 Millionen Dollar (etwa 77 Millionen Euro) verurteilt worden. Das entschied am Freitag eine Geschworenenjury.
Es handelte sich um den zweiten Zivilprozess der 80-jährigen US-Autorin E. Jean Carroll gegen Trump. Die Summe übersteigt die von Carroll verlangten mehr als zehn Millionen Dollar um ein Vielfaches.
Die Autorin wirft Trump vor, er habe ihren Ruf ruiniert, indem er sie als Lügnerin bezeichnete. Carroll beschuldigt ihn eines sexuellen Übergriffs.
Trump bestreitet Vorwürfe
Die 80-jährige Carroll verklagte Trump im November 2019, weil er fünf Monate zuvor bestritten hatte, sie Mitte der 1990er-Jahre in einer Umkleidekabine des Kaufhauses Bergdorf Goodman in Manhattan vergewaltigt zu haben.
Trump (77) behauptete, er habe nie von Carroll gehört und dass sie ihre Geschichte erfunden habe, um den Verkauf ihrer Memoiren anzukurbeln. Nach der Urteilsverkündung teilte er mit: "Das ist absolut lächerlich."
Ich bin mit beiden Urteilen überhaupt nicht einverstanden und werde gegen diese ganze von Biden geleitete Hexenjagd auf mich und die Republikanische Partei Berufung einlegen.
„
Donald Trump, ehemaliger US-Präsident
Sichtlich erleichtert: Autorin E. Jean Carroll verlässt nach dem Prozess das Bundesgericht in New York.
Quelle: dpa
ZDF-Korrespondent: Trump hatte keinen Respekt vor Klägerin
Im Prozess habe Trump "jeden Respekt vor der Klägerin und dem Gesetz vermissen lassen", berichtet ZDF-Korrespondent Elmar Theveßen aus Washington D.C. "Deshalb muss man bezweifeln, dass ihm diese drakonische Strafe eine Lehre ist."
Auch wenn Donald Trump in die Berufung geht, ist das Urteil ein klares Signal, dass die Meinungsfreiheit niemanden berechtigt, den Ruf anderer mit herabwürdigenden und teils menschenverachtenden Behauptungen zu zerstören.
„
Elmar Theveßen, ZDF-Korrespondent
Das Urteil habe deshalb eine besondere Tragweite, da "Trump die gleichen Methoden fast täglich auch in der Auseinandersetzung mit politischen Gegnern einsetzt", sagt ZDF-Korrespondent Theveßen weiter.
Trump nutzt Gerichtstermine im Wahlkampf
Der 77-Jährige gilt bei den im November anstehenden Präsidentschaftswahlen als aussichtsreichster Bewerber der Republikaner. Er muss sich allerdings derzeit auch in zahlreichen verschiedenen Fällen mit Gerichten auseinandersetzen.
Die Gerichtstermine nutzt Trump häufig als eine Art Wahlkampfveranstaltung.
Um dir eine optimale Website der ZDFmediathek, ZDFheute und ZDFtivi präsentieren zu können, setzen wir Cookies und vergleichbare Techniken ein. Einige der eingesetzten Techniken sind unbedingt erforderlich für unser Angebot. Mit deiner Zustimmung dürfen wir und unsere Dienstleister darüber hinaus Informationen auf deinem Gerät speichern und/oder abrufen. Dabei geben wir deine Daten ohne deine Einwilligung nicht an Dritte weiter, die nicht unsere direkten Dienstleister sind. Wir verwenden deine Daten auch nicht zu kommerziellen Zwecken.
Zustimmungspflichtige Datenverarbeitung • Personalisierung: Die Speicherung von bestimmten Interaktionen ermöglicht uns, dein Erlebnis im Angebot des ZDF an dich anzupassen und Personalisierungsfunktionen anzubieten. Dabei personalisieren wir ausschließlich auf Basis deiner Nutzung der ZDFmediathek, der ZDFheute und ZDFtivi. Daten von Dritten werden von uns nicht verwendet. • Social Media und externe Drittsysteme: Wir nutzen Social-Media-Tools und Dienste von anderen Anbietern. Unter anderem um das Teilen von Inhalten zu ermöglichen.
Du kannst entscheiden, für welche Zwecke wir deine Daten speichern und verarbeiten dürfen. Dies betrifft nur dein aktuell genutztes Gerät. Mit "Zustimmen" erklärst du deine Zustimmung zu unserer Datenverarbeitung, für die wir deine Einwilligung benötigen. Oder du legst unter "Einstellungen/Ablehnen" fest, welchen Zwecken du deine Zustimmung gibst und welchen nicht. Deine Datenschutzeinstellungen kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in deinen Einstellungen widerrufen oder ändern.