UN-Gericht: Israels Siedlungspolitik verstößt gegen Recht

    UN-Gericht:Israels Siedlungspolitik verstößt gegen Recht

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    Die Siedlungspolitik Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten verstößt gegen das Völkerrecht, sagt das höchste UN-Gericht. Auch die Besatzung palästinensischer Gebiete sei unrechtmäßig.

    Israelische Siedlung Kedar im Westjordanland
    Israelische Siedlung Kedar im Westjordanland
    Quelle: dpa

    Die israelische Siedlungspolitik in den besetzten palästinensischen Gebieten verstößt nach Auffassung des höchsten UN-Gerichts gegen internationales Recht. Israel mache sich faktisch der Annektierung schuldig, stellte der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag in einem Rechtsgutachten fest. Es wurde am Freitag von Richter Nawaf Salam verlesen.
    Der aus 15 Mitgliedern aus aller Welt bestehende IGH erklärte:

    Das Überführen von Siedlern ins Westjordanland und nach Jerusalem sowie die Aufrechterhaltung ihrer Präsenz durch Israel verstößt gegen Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention.

    Gutachten des Internationalen Gerichtshofs

    IGH: Israels Besatzung ist illegal

    Nach Ansicht des IGH ist auch die "fortgesetzte Präsenz" Israels in den besetzten Gebieten rechtswidrig und muss beendet werden. Israel missbrauche seinen Status als Besatzungsmacht im Westjordanland und in Ostjerusalem für eine Politik der Annexion von Gebieten, der ständigen Kontrolle und des Baus von Siedlungen, erklärte der IGH. Dieses Vorgehen mache Israels Anwesenheit dort rechtswidrig. Sie solle daher so schnell wie möglich beendet werden.
    Israel habe kein Recht auf Souveränität in den Gebieten und behindere das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser. Es müsse den Siedlungsbau sofort einstellen und die bestehenden Siedlungen auflösen, heißt es in der mehr als 80-seitigen Stellungnahme.
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    IGH-Gutachten dürfte Druck auf Israel erhöhen

    Das Gutachten ist rechtlich zwar nicht bindend. Doch es wird erwartet, dass es den internationalen politischen Druck auf Israel weiter erhöhen wird. Der ist zuletzt wegen des Vorgehens Israels im Gazastreifen erheblich gestiegen. Dort bekämpft Israel nach dem Terrorangriff von Anfang Oktober mit Hunderten Toten die islamistische Hamas. Der Krieg hat schwerwiegende Folgen für die Zivilbevölkerung.
    Die UN-Vollversammlung hatte das Gericht beauftragt zu klären, welche rechtlichen Folgen die fast seit 60 Jahren andauernde Besatzungspolitik Israels hat. Das war zwar lange vor Beginn des Gaza-Krieges. Doch auch westliche Kritiker Israels können sich nun gestärkt sehen, Israel zu einem Rückzug zu bewegen und der Gründung eines palästinensischen Staates zuzustimmen.

    Streit um Gebiete schwelt seit Sechstagekrieg 1967

    Israel hat das Westjordanland, Ostjerusalem und den Gazastreifen im Sechstagekrieg 1967 erobert. Aus dem Gazastreifen zog es sich 2005 zurück, Ostjerusalem hat es annektiert und bezeichnet das Westjordanland als umstrittenes Gebiet, über dessen Zukunft in Verhandlungen entschieden werden soll.
    Gleichzeitig siedelt Israel in Ostjerusalem und im Westjordanland jedoch Staatsbürger an, um seine Kontrolle über diese Gebiete zu festigen. Die internationale Gemeinschaft betrachtet alle drei Territorien im Allgemeinen als besetzte Gebiete. Die Palästinenser beanspruchen alle drei Gebiete für einen eigenen, unabhängigen Staat.

    Gutachten unabhängig von anderem UN-Gerichtsverfahren

    Das neue Rechtsgutachten ist bereits das zweite des Gerichtshofes zur Besatzungspolitik Israels. Vor 20 Jahren, im Juli 2004, hatten die Richter bereits erklärt, dass die von Israel im Westjordanland errichtete Mauer gegen internationales Recht verstoße und daher abgerissen werden müsse. Israel hielt sich aber nicht daran.
    Das heute vorgestellte Gutachten ist unabhängig von dem anderen Verfahren vor dem UN-Gericht. Südafrika hatte 2023 Israel vor den Gerichtshof gebracht und dem Land wegen der Angriffe auf den Gazastreifen Völkermord vorgehalten. Israel bestreitet diese Vorwürfe.
    Anmerkung der Redaktion: Der Beitrag wurde nachträglich um weitere Informationen zur Entscheidung des IGH ergänzt.

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    Quelle: ZDF

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    Quelle: dpa, AP, Reuters, AFP

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