Frankreich: Sarkozy muss für ein Jahr Fußfessel tragen
Frankreichs Ex-Präsident:Sarkozy muss für ein Jahr Fußfessel tragen
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Frankreichs ehemaliger Präsident Nicolas Sarkozy muss ein Jahr Haft mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen. Hintergrund ist eine Bestechungsaffäre.
Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy muss ein Jahr Haft mit Fußfessel verbüßen.
Quelle: dpa
Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy ist wegen Korruption rechtskräftig zum einjährigen Tragen einer elektronischen Fußfessel verurteilt. Das Kassationsgericht in Paris lehnte einen Einspruch des 69 Jahre alten konservativen Politikers gegen ein Berufungsurteil von 2023 ab.
Es ist das erste Mal, dass ein Ex-Präsident in Frankreich eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung bekommen hat. Zudem ist es das erste Mal, dass Sarkozy in einer seiner zahlreichen Affären rechtskräftig verurteilt wurde. Sarkozy kündigte an, die Strafe anzutreten, aber zugleich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anzurufen.
Sarkozy weist Vorwürfe zurück
Im Onlinedienst X beteuerte Sarkozy seine "vollkommene Unschuld":
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Auch Bürgerrechte von Sarkozy teilweise ausgesetzt
Sarkozys Strafe umfasst insgesamt drei Jahre Haft, davon zwei auf Bewährung und eine, die er durch das Tragen der Fußfessel ableisten soll. Laut Urteil sind auch seine Bürgerrechte für drei Jahre ausgesetzt. Das heißt, dass er bei Wahlen nicht kandidieren dürfte.
Zwar schien ein politisches Comeback, über das nach Sarkozys Ausscheiden aus dem Élysée zunächst noch länger spekuliert wurde, zuletzt nicht wahrscheinlich. Die Entscheidung legt ihm aber nun weitere Steine in den Weg.
Genaue Vorgaben für Tragen der Fußfessel noch unklar
Die Modalitäten für das Tragen der Fußfessel sollen Sarkozy innerhalb von drei Wochen mitgeteilt werden. Dabei werden Zeiten festgelegt, in denen er an seinem Wohnort sein muss - anderenfalls löst die Fußfessel einen Alarm aus.
Da Sarkozy im Januar 70 Jahre alt wird, kann er bereits vor der Hälfte der Zeit einen Antrag auf vorzeitigen Straferlass stellen. In Frankreich werden kürzere Haftstrafen häufig in die Pflicht zum Tragen einer elektronischen Fußfessel umgewandelt. Derzeit leisten etwa 15.500 Verurteilte ihre Freiheitsstrafe auf diese Weise ab.
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Das waren die Vorwürfe gegen Sarkozy
In dem Verfahren ging es konkret darum, dass der ehemalige Präsident 2014 über seinen langjährigen Anwalt Thierry Herzog versucht haben soll, von dem Juristen Gilbert Azibert Ermittlungsgeheimnisse in einer anderen Affäre zu erhalten. Im Gegenzug wurde Azibert Unterstützung bei der Bewerbung um einen Posten in Monaco angeboten.
Im Kern habe dieses Verhalten die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet, argumentierte die Anklage. Auch Herzog und Azibert wurden in beiden Instanzen zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt, zwei davon auf Bewährung. Das Kassationsgericht bestätigte diese Strafen.
Nicht das einzige Verfahren gegen Sarkozy
Der Fall ist bei weitem nicht die einzige Affäre, in der sich Sarkozy verantworten muss. Wegen überhöhter Wahlkampfkosten für seine letztlich gescheiterte Kampagne zur Wiederwahl 2012 verurteilte ihn ein Berufungsgericht im Februar zu einer einjährigen Haftstrafe, davon sechs Monate auf Bewährung. Auch hier ging der ehemalige Hoffnungsträger der bürgerlichen Rechten in Frankreich in Revision.
Im kommenden Jahr beginnt zudem ein Prozess wegen mutmaßlicher Millionenhilfe aus Libyen für den Wahlkampf 2007. Er streitet alle Vorwürfe ab.