Meta: Ist die EU gegen Fake News in Social Media gewappnet?
Nach Meta-Ankündigung:Ist das EU-Recht wirksam gegen Fake-News?
von Jan Henrich und Daniel Heymann
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Der Meta-Konzern kündigt das Ende seiner bisherigen Faktenchecks in den USA an. Könnten Digital-Gesetze in Europa verhindern, dass Plattformen in Desinformation versinken?
Der Konzern kündigte die Abschaffung externer Faktenchecks zunächst für die USA an. In der EU warnt die EU-Kommission Meta vor hohen Geldstrafen.08.01.2025 | 2:04 min
Als "Grundgesetz für das Internet" war der Digital Services Act (DSA) gestartet. Dem digitalen Wilden Westen wollte die EU mit dem 2022 beschlossenen Gesetz ein schlagkräftiges Regelwerk entgegensetzen. Desinformation und Hetze im Netz sollten bekämpft und gleichzeitig die Rechte von Nutzern gestärkt werden.
Doch nach der Ankündigung des Meta-Konzerns, künftig in den USA auf Faktenchecks verzichten zu wollen, zeigt sich: Engagieren sich die sozialen Netzwerke nicht freiwillig gegen Fake-News, gibt es nur wenige Möglichkeiten, sie dazu zu zwingen.
DSA zielt auf rechtswidrige Inhalte, nicht Desinformation
Denn Kern des DSA (auf Deutsch "Gesetz über digitale Dienste") sind, anders als häufig behauptet, nicht etwa Regeln zu Desinformation oder Hetze im Netz, sondern die Frage, wann Plattformen für rechtswidrige Inhalte haften.
Gemeint sind damit Posts und Beiträge, die gegen bestehende Gesetze verstoßen. Darunter fallen beispielsweise Urheberrechtsverletzungen, Morddrohungen oder strafbare Beleidigungen. Gegen solche Beiträge müssen Plattformen vorgehen, nachdem sie entsprechende Hinweise bekommen.
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Reine Falschbehauptungen sind allerdings häufig nicht strafbar, gleiches gilt für Desinformationskampagnen. Das heißt: Erfundene Kriminalstatistiken, Theorien über Echsenmenschen oder etwa die Behauptung Deutschland sei eine GmbH, zählen allesamt nicht zur Kategorie der rechtswidrigen Inhalte. Im Gegenteil: Plattformen könnten solche Inhalte sogar durch ihre Algorithmen aktiv unterstützen, ohne unmittelbare Konsequenzen fürchten zu müssen.
Muss Facebook in Europa Faktenchecks durchführen?
Weder der DSA noch andere gesetzliche Regelungen zwingen Meta ausdrücklich, Beiträge auf den Plattformen auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen.
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Allerdings verpflichtet das Gesetz die Unternehmen zu einer Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Hinweisgebern, sogenannten "Trusted Flaggern". Deren Hinweise auf möglicherweise strafbare Inhalte müssen vorrangig geprüft werden.
Meta könnte dementsprechend zwar selbst auf Faktenchecks verzichten, auf die Bearbeitung solcher Hinweise allerdings nicht. Zumal mögliche Strafzahlungen sehr hoch ausfallen können, sollte eine Plattform Hinweise auf tatsächlich strafbare Inhalte bekommen und sie ignorieren.
Plattformen zu Risikominderung verpflichtet
Völlig zahnlos ist der europäische Rechtsrahmen also nicht. Für die größten Online-Plattformen, wie Meta sie zum Beispiel mit Facebook und Instagram betreibt, enthalten Artikel 34 und 35 DSA zudem eine allgemeine Pflicht zur Risikoanalyse und -minderung, beispielsweise mit Blick auf "Wahlprozesse" oder die "öffentliche Sicherheit". Diese Pflicht setzt die "Moderation von Inhalten" ausdrücklich voraus.
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DSA-Verfahren könnten Jahre dauern
Bis geklärt ist, was genau damit gemeint ist und wie Plattformen ihrer Verantwortung gerecht werden, kann es allerdings noch dauern. Seit das neue Gesetz in Kraft getreten ist, hat die EU-Kommission bereits mehrere förmliche Verfahren gegen Betreiber von sozialen Netzwerken wegen möglicher Verstöße eingeleitet, wobei die Verfahren mehrstufig aufgebaut sind.
So hatte die EU-Kommission im Dezember 2023 erstmals eine Überprüfung der Plattform X angekündigt. Im Sommer 2024 wurden daraufhin vorläufig mehrere Verstöße festgestellt, beispielsweise mit Blick auf Transparenzregeln beim Thema Werbung.
Aktuell hat die Plattform die Gelegenheit, auf die Vorwürfe zu antworten. Erst danach kann eine Entscheidung über eine mögliche Strafzahlung getroffen werden, die die betroffene Plattform wiederum vor einem europäischen Gericht überprüfen lassen könnte.