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Deutsche Enthaltung - wegen FDP:Lieferkettengesetz scheitert in Brüssel
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Das geplante EU-Lieferkettengesetz findet weiter keine ausreichende Mehrheit unter den Mitgliedstaaten. Grund dafür ist auch die Enthaltung Deutschlands - auf Drängen der FDP.
Unter den EU-Ländern gibt es weiter keine Mehrheit für ein europäisches Lieferkettengesetz.28.02.2024 | 1:59 min
Das geplante EU-Lieferkettengesetz findet weiter keine ausreichende Mehrheit unter den Mitgliedstaaten. Das teilte die belgische Ratspräsidentschaft mit.
Damit ist offen, ob über das Vorhaben nochmal neu verhandelt werden muss, obwohl es im Dezember eigentlich bereits einen Kompromiss zwischen Unterhändlern der beiden Institutionen gab.
Mit dem EU-Lieferkettengesetz wird es vorerst nichts - weil die FDP blockiert.
Quelle: dpa
Enthaltung Deutschlands wirkt wie Nein-Stimme
Deutschland enthielt sich am Mittwoch bei der Abstimmung im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten. In dem Gremium wirkt das wie eine Nein-Stimme. In der Bundesregierung drängte die FDP darauf, dass Deutschland nicht zustimmt. Die Liberalen befürchten etwa, dass sich Betriebe aus Angst vor Bürokratie und rechtlichen Risiken aus Europa zurückziehen.
Politiker von SPD und Grünen befürworten das Vorhaben hingegen. Die Unstimmigkeiten hatten zu einem offenen Schlagabtausch in der Ampel-Koalition geführt. Mit dem Gesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren.
Im EU-Viertel in Brüssel hat sich ein Begriff etabliert: "German Vote". Er beschreibt die Unberechenbarkeit der deutschen Bundesregierung bei den Abstimmungen.09.02.2024 | 2:44 min
EU-Lieferkettengesetz würde über deutsche Regeln hinausgehen
Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind. Deutschland hat bereits ein Lieferkettengesetz.
Die geplante EU-Version würde über dessen Vorgaben hinausgehen. So ist auf EU-Ebene vorgesehen, dass Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar sind, was im deutschen Gesetz ausgeschlossen ist. Zudem hätten mehr Unternehmen von der EU-Regelung betroffen sein sollen als vom deutschen Gesetz.
Quelle: dpa
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