Klimaschutz und Menschenrechte:Lieferkettengesetz kommt ein Jahr später
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Das Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes der EU verschiebt sich um ein Jahr nach hinten. Das Europaparlament machte den Weg für eine Verschiebung bis 2028 frei.
Das Lieferkettengesetz der EU soll Unternehmen in die Pflicht nehmen, Umweltschutz und die Einhaltung von Menschenrechten in ihren Lieferketten zu gewährleisten.
Quelle: dpa
Das Lieferkettengesetz der Europäischen Union kommt ein Jahr später als bislang beschlossen. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmten am Donnerstag in Straßburg mit breiter Mehrheit für einen Vorschlag der EU-Kommission, nach dem die ersten Vorschriften des Gesetzes erst ab dem 26. Juli 2028 gelten sollen. Ein weiteres Jahr später soll die EU-Richtlinie dann voll greifen. In den kommenden Monaten könnten zudem weitere Lockerungen folgen.
Eigentlich will die EU mit dem Lieferkettengesetz Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihrer Produktion in die Pflicht nehmen. Auf massiven Druck aus der Wirtschaft hatte die Kommission die nun beschlossene Verschiebung vorgeschlagen.
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Fraktionen einigten sich auf gemeinsames Vorgehen
Die Abgeordneten stimmten am Donnerstag zudem für eine Verschiebung von Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen. Teile dieses Gesetzes sollen um zwei Jahre nach hinten verschoben werden. Das betrifft insbesondere Vorgaben für Firmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden, für größere Unternehmen gilt das Gesetz bereits.
Eine breite Mehrheit von 531 der 617 anwesenden Abgeordneten stimmte in Straßburg für die Verschiebung der beiden Gesetze. 69 Abgeordnete stimmten dagegen, darunter die Fraktion der Linken und mehrere Abgeordnete der Sozialdemokraten und Grünen. Zuvor hatten sich die Spitzen der Europäischen Volkspartei (EVP) um CDU und CSU, der Sozialdemokraten, der Liberalen und der Grünen auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt.
In den kommenden Wochen und Monaten sollen auf Vorschlag der EU-Kommission weitere Lockerungen folgen, über die das Europaparlament und die 27 EU-Länder noch beraten müssen.
Standards müssen nur noch bei direkten Zulieferern kontrolliert werden
Den Vorschlägen der Kommission zufolge sollen die betroffenen Firmen nicht mehr in ihrer gesamten Lieferkette die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards sicherstellen müssen, sondern nur noch bei ihren direkten Zulieferern. Ein Nachweis dafür würde den Vorschlägen zufolge nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle fünf Jahre fällig.
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"Europa braucht den Mut zum Rotstift", erklärte der CDU-Europaabgeordnete Daniel Caspary. Insbesondere nach den Zoll-Ankündigungen von US-Präsident Donald Trump brauche es "unverzüglich massive Entlastungen für die europäischen Unternehmen". Der Aufschub könne "nur der erste Schritt sein".
"Die heutige Abstimmung ist ein Ja zu mehr Zeit bis zur Anwendung, aber ein klares Nein zur Entkernung des EU-Lieferkettengesetzes", betonte hingegen die Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini. Sie kritisierte die Vorschläge der Kommission:
Umwelt- und Menschenrechtsverbrechen können nicht mehr verhindert werden, wenn die Unternehmen nur noch den ersten Zulieferer prüfen.
„
Anna Cavazzini, Europaabgeordnete der Grünen
Die vom Parlament beschlossene Verschiebung muss nun der Rat der 27 EU-Staaten absegnen. Das gilt allerdings als Formalie.
Quelle: dpa
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