Putin reist trotz Haftbefehls in Mongolei - Kreml "gelassen"
Kreml bleibt "gelassen":Trotz Haftbefehl: Putin reist in die Mongolei
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Trotz des internationalen Haftbefehls gegen ihn will Präsident Putin in die Mongolei reisen. Das Land erkennt den Gerichtshof in Den Haag an - und müsste ihn eigentlich festnehmen.
Russlands Präsident Wladimir Putin plant erstmals seit dem Angriffskrieg in der Ukraine eine Reise in die Mongolei.
Quelle: AFP
Der russische Präsident Wladimir Putin will ungeachtet seiner womöglich drohenden Verhaftung in die Mongolei reisen. Sein Sprecher Dmitri Peskow sagte, der Kreml mache sich wegen der freundschaftlichen Beziehungen zu Russlands Nachbarland "keine Sorgen". Putins Reise in die Hauptstadt Ulan Bator ist für kommenden Dienstag (3. September) geplant.
Was der Haftbefehl gegen Putin bedeutet
Die Mongolei erkennt den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) an und müsste den Kremlchef bei dessen Aufenthalt deshalb eigentlich festnehmen. Das Haager Tribunal hatte im vergangenen Jahr Haftbefehl gegen den russischen Staatschef wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine erlassen. Konkret wirft der Strafgerichtshof Putin vor, für die Verschleppung von Kindern aus besetzten ukrainischen Gebieten nach Russland verantwortlich zu sein.
Kremlsprecher: "Akribisch vorbereitet"
Bisher hatte sich Putin in Staaten, in denen ihm eine Festnahme droht, vertreten lassen. Der Gründungsvertrag des Strafgerichtshofs besagt, dass die Mitglieder alle Menschen, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, festsetzen müssen, sobald sie ihr Territorium betreten.
Quelle: dpa
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist ein unabhängiger Gerichtshof mit Sitz in Den Haag, Niederlande. Seit 2003 hat er die Aufgabe, besonders schwere Straftaten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression zu verfolgen. Der IStGH soll dazu beitragen, das humanitäre Völkerrecht und das internationale Völkerstrafrecht wirksamer durchzusetzen und gravierende Lücken bei der Strafverfolgung zu schließen.
Der Gerichtshof wird nur dann tätig, wenn die nationalen Strafverfolgungsbehörden nicht willens oder nicht in der Lage sind, entsprechende Verbrechen zu verfolgen. Einige Staaten äußern Bedenken hinsichtlich möglicher Eingriffe in ihre eigene staatliche Souveränität. Die USA, Russland und China erkennen die Legitimität des Gerichtshofs nicht an. Auch Israel erkennt das Gericht nicht an, die palästinensischen Gebiete sind aber Vertragsstaat. Daher darf der Ankläger auch ermitteln. Deutschland spricht sich für eine universelle Anerkennung des IStGH aus.
Der IStGH kann nur gegen Personen ermitteln, nicht gegen Staaten. Das ist auch der wesentliche Unterschied zum Internationalen Gerichtshof (IGH). Dieser hat zwar ebenfalls seinen Sitz im niederländischen Den Haag. Allerdings werden vor dem IGH Konflikte zwischen Staaten verhandelt. Darüber hinaus ist der IGH – im Gegensatz zum IStGH – Teil der Vereinten Nationen.
Sprecher Peskow bejahte die Frage, ob der Haftbefehl Thema bei der Reisevorbereitung gewesen sei. "Natürlich, alle Aspekte der Visite wurden akribisch vorbereitet", sagte er der russischen Nachrichtenagentur Interfax zufolge. Und: "Nein, es gibt keine Befürchtungen."
Reise laut Kreml auf Einladung der Mongolei
Putin reist nach Kremlangaben auf Einladung des mongolischen Präsidenten Uchnaagiin Chürelsüch in das Land, um die Zusammenarbeit mit dem Nachbarn auszubauen. Demnach soll der Kreml-Chef in der Mongolei an Feierlichkeiten anlässlich des 85. Jahrestags des Sieges der sowjetischen und mongolischen Truppen über das japanische Militär am Fluss Chalchin Gol teilnehmen.
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Die Mongolei bemüht sich um ein ausgewogenes Verhältnis zu den mächtigen Nachbarn China und Russland sowie zum Westen. Weil die Mongolei auch von Russland abhängig ist, gilt es als unwahrscheinlich, dass das Land die Beziehungen durch eine Festnahme Putins gefährden würde.
Strafgerichtshof: Mongolei zu Kooperation verpflichtet
Fadi El Abdallah, Sprecher des Internationalen Strafgerichtshofs, betonte in einer Reaktion, dass die Mongolei als Vertragsstaat zur Kooperation mit dem Gericht verpflichtet sei. Das gelte auch in Bezug auf Haftbefehle.
Im Falle der Nichtkooperation könnten die Richter die Versammlung der Vertragsstaaten darüber informieren. Es sei dann an der Versammlung, angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Welche Maßnahmen konkret gemeint sind, ließ der Sprecher offen.
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Moskau hat die Anschuldigungen gegen den russischen Präsidenten stets zurückgewiesen. Dennoch ließ Putin etwa den Brics-Gipfel in Südafrika im August 2023 und den G20-Gipfel in Indien im September ausfallen.
Stattdessen besuchte er unter anderem China, Nordkorea und Aserbaidschan - alle drei Länder sind keine Mitglieder des Strafgerichtshofs. Die an Russland grenzende Mongolei hatte Putin zuletzt im September 2019 besucht.
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