Gewalt an Frauen: Warum die EU Vergewaltigung ausklammert

    Kampf gegen Gewalt an Frauen:Warum die EU Vergewaltigung ausklammert

    von Lara Leidig und Christoph Schneider
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    Die EU einigt sich auf ein Gesetz gegen Gewalt an Frauen. Eine gemeinsame Regelung zum Umgang mit Vergewaltigungen bleibt allerdings aus. Warum?

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    Die EU-Mitgliedstaaten und das Parlament haben sich am Dienstag erstmals auf eine Vereinbarung gegen Gewalt an Frauen geeinigt. Anders als von Kommission und Parlament vorgeschlagen, deckt der Text aufgrund des Widerstands aus Mitgliedsländern wie Deutschland und Frankreich den Straftatbestand der Vergewaltigung jedoch nicht ab. Warum ist das so?
    Inhalt der geplanten Richtlinie sollte unter anderem sein, dass die Vergewaltigung europaweit unter Strafe gestellt wird, auch wenn die Opfer nicht geschlagen oder bedroht worden sind. Zentrales Element wäre die Festlegung des Prinzips "Ja heißt Ja" gewesen, das in Schweden und Spanien gilt. Heißt: Die Frauen müssen dem Sex ausdrücklich zustimmen, damit er als einvernehmlich gilt.

    In Deutschland gilt "Nein heißt Nein"

    Gegen genau diesen Bestandteil der Richtlinie hat Deutschland aber sein Veto eingelegt. Denn hierzulande gilt seit einer Reform des Sexualstrafrechts das Prinzip "Nein heißt Nein". Heißt: Eine Vergewaltigung liegt nur dann vor, wenn Frauen den Sex deutlich ablehnen - das kann beispielsweise auch durch Worte oder Gesten zum Ausdruck gebracht werden.
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    Doch kann die EU das überhaupt regeln, hat sie die Kompetenz dazu? Aus deutscher Sicht nicht, denn im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV - fehlt dazu eine ausdrückliche Regelung in Artikel 83 Absatz 1. Deutschland legt diesen Artikel so aus, dass einheitliche Regelungen nur im Bereich der als EU-Straftat aufgezählten Verbrechen möglich sein soll.

    Ahndung von Vergewaltigung bleibt bei den Nationalstaaten

    Der Katalog der in Artikel 83 AEUV aufgezählten Verbrechen umfasst unter anderem nur besonders schwere, grenzüberschreitende Kriminalitätsbereiche wie Terrorismus, Geldwäsche und Menschenhandel, sowie sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern. Die Vergewaltigung ist da nicht ausdrücklich aufgeführt.
    Mit Aufnahme der Regelung zur Vergewaltigung könnte die Richtlinie zur Bekämpfung von geschlechterspezifischer Gewalt und häuslichen Übergriffen vor dem Europäischen Gerichtshof insgesamt angreifbar sein. Damit verbleibt die Ahndung der Vergewaltigung bei jedem der einzelnen 27 Nationalstaaten.
    Lara Leidig und Christoph Schneider arbeiten in der Fachredaktion Recht & Justiz des ZDF
    Mit Material von AFP
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