Trading-Apps: EU verbietet "Payment-for-Order-Flows"-Modell

    "Payment for Order Flows":Aktien-Handel: EU verbietet Geschäftsmodell

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    Die EU hat beschlossen, "Payment for Order Flows" am Aktienmarkt zu verbieten. Günstige Trading-Apps setzen auf das Geschäftsmodell - Kritiker warnen vor Folgen für Kleinanleger.

    Nationalflaggen vor Europaparlament in Straßburg
    Das Europaparlament hat ein Verbot für "Payment for Order Flows" beschlossen.(Archivfoto)
    Quelle: AP

    Anbieter von günstigen Trading-Apps wie Trade Republic oder Scalable Capital müssen sich in der Europäischen Union neue Geschäftsmodelle einfallen lassen. Die Abgeordneten im Europaparlament beschlossen am Dienstag ein Verbot sogenannter "Payment for Order Flows", an denen die Anbieter verdienen, ohne hohe Gebühren für die Nutzung zu verlangen.
    Mit der Gesetzesreform sollen Anlegerinnen und Anleger besser informiert und vor schlechten Kaufentscheidungen geschützt werden. Durch das Verbot könnten Aktiengeschäfte für Kleinanleger teurer und damit unattraktiver werden, kritisierte der wirtschaftspolitische Sprecher der Konservativen im Europaparlament, Markus Ferber (CSU).

    Gesetz sieht Verbot von "Payment for Order Flows" ab 2026 vor

    Vor allem junge Menschen hätten über Trading-Apps einen Zugang zum Aktienmarkt gefunden. Für die private Altersvorsorge sei es "ganz wichtig, dass sie da dranbleiben", fügte Ferber hinzu.
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    Trading-Apps nehmen meist nur geringe oder sogar gar keine Gebühren. Stattdessen verdienen sie bislang häufig über sogenannte "Payment for Order Flows": Der Dienstleister verkauft die Kundenaufträge an einen großen Akteur, beispielsweise einen Fonds, der damit eigene Aufträge ausführt. Der App-Anbieter wird dafür bezahlt - dies wird als intransparent kritisiert, weil es Kleinanleger-Kunden oft nicht klar ist.
    Das Geschäftsmodell ist dem Gesetz zufolge ab 2026 in der EU vollständig verboten. Die Reform sieht außerdem gemeinsame europäische Regeln für Finanzprodukte und EU-weite Informationspflichten zu Aktiengeschäften vor. Darauf hatten sich Europaparlament und Mitgliedstaaten bereits im Juni vergangenen Jahres geeinigt.

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