EU-Schuldenregeln: Institutionen einigen sich auf Reform
Nach jahrelangen Verhandlungen:Neue EU-Schuldenregeln sind beschlussreif
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Die seit Jahren diskutierte Reform der EU-Schuldenregeln hat eine wichtige Hürde genommen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich auf neue Regeln.
Ziel der Reform ist es, Investitionen zu ermöglichen und zugleich eine zu hohe Verschuldung einzelner Mitgliedstaaten zu verhindern.
Quelle: dpa
Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedstaaten haben in der Nacht zum Samstag lange Verhandlungen über eine Reform der europäischen Schuldenregeln erfolgreich abgeschlossen. Das teilte die derzeitige belgische EU-Ratspräsidentschaft mit. "Deal!" schrieb die Ratspräsidentschaft nach 16-stündigen Verhandlungen.
Die neuen Regeln werden helfen, ausgeglichene und nachhaltige öffentliche Finanzen und Strukturreformen zu erreichen und werden Investitionen, Wachstum und die Schaffung von Jobs in der EU fördern.
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Stellungnahme der EU-Ratspräsidentschaft
Durch die Reform soll der Stabilitätspakt modernisiert werden. Ziel ist es, Investitionen zu ermöglichen und zugleich eine zu hohe Verschuldung einzelner Mitgliedstaaten zu verhindern.
Bundesregierung pochte auf Nachbesserungen
Die Pläne sehen vor, dass bei Zielvorgaben der EU für den Abbau von zu hohen Defiziten und Schuldenständen die individuelle Situation von Ländern stärker berücksichtigt wird.
Staaten sollen mehr Zeit bekommen, bei sehr hohen Defiziten ihre Haushalte anzupassen, wenn sie zugleich Reformen und Investitionen vornehmen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und des Wachstumspotenzials.
Insbesondere hoch verschuldete EU-Staaten wie Frankreich und Italien bestehen darauf. Deutschland setzte aber Mindestvorgaben für einen Abbau von Defiziten und Schulden durch. Finanzminister Christian Lindner (FDP) sprach im Dezember von "Sicherheitslinien für niedrigere Defizite und Schuldenstände".
Die gemeinsame Währung in der EU lebt vom Vertrauen und von klaren Regeln. Wegen neuer Herausforderungen will die EU-Kommission den Stabilitäts- und Wachstumspakt ändern. 26.04.2023
Kriterien für Schuldenstand und Defizit bleiben
Die sogenannten Maastricht-Kriterien sollen trotz der Reform unverändert bleiben: Die jährliche Neuverschuldung eines Staates darf danach drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) nicht überschreiten. Die Gesamtverschuldung eines Landes darf zudem bei höchstens 60 Prozent liegen.
Um dennoch die Vorhersehbarkeit und Fairness zu verbessern, sollen für die Mitgliedstaaten zwei "Schutzvorkehrungen" eingeführt werden. Über die zur Schuldentragfähigkeit soll sichergestellt werden, dass die öffentliche Schuldenquote um einen jährlichen Mindestsatz sinkt.
Und bei der Schutzvorkehrung zur sogenannten Defizitresilienz geht es darum, eine Sicherheitsmarge zu schaffen, die unter dem im Vertrag festgelegten Defizit-Referenzwert von drei Prozent liegt. Staaten sollen demnach die drei Prozent nicht ausreizen, um in Krisen größere Puffer zu haben.
Lob und Kritik für die Einigung im EU-Parlament
Der SPD-Europaabgeordnete Joachim Schuster lobt die Einigung als guten Kompromiss: "Im Vergleich zum alten Regelwerk ist die neue Verpflichtung zum Schuldenabbau stark reduziert."
Die Abbauziele werden für hoch verschuldete Staaten zwar eine Belastung darstellen, aber sind realistischer und bieten etwas mehr Handlungsspielräume.
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Joachim Schuster, Europaabgeordneter (SPD)
Aus Sicht des CSU-Europaabgeordneten Markus Ferber kehre man mit dem Kompromiss zu einer verantwortungsvollen EU-Haushaltspolitik zurück. Kritik kommt von den Linken:
Die festgelegten Ziel- und Schwellenwerte zum jährlichen Abbau von Schulden oder zur Senkung des Defizits sind Irrsinn und Willkür.
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Martin Schirdewan, Fraktionsvorsitzender Die Linke im EU-Parlament
Damit werde die Wirtschaft "mit voller Wucht an die Wand" gefahren.
EU-Ministerrat und Europaparlament müssen noch bestätigen
Das bisherige Regelwerk zur Überwachung und Durchsetzung der Vorgaben sahen Kritiker seit langem als zu kompliziert und zu streng an. Wegen der Corona-Krise sowie der Folgen des Ukraine-Krieges wurde es dann zuletzt sogar ganz ausgesetzt. Vor allem 2020 lagen die Defizite fast in allen EU-Ländern deutlich über der Drei-Prozent-Marke.
Die jetzt erzielte Einigung muss noch vom EU-Ministerrat und vom Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. In der Regel ist dies nur eine Formsache.
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