Verschärfte Auflagen:EU-Parlament beschließt Naturschutzgesetz
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In der EU sollen mehr Bäume gepflanzt und mehr Flüsse renaturiert werden. Trotz Bauernprotesten hat das EU-Parlament verschärfte Naturschutzauflagen beschlossen.
Ökosysteme sollen wieder in einen guten Zustand versetzt werden. Ist das Naturschutzgesetz ein wichtiger Schritt oder ein fauler Kompromiss? Wir sprechen mit dem Agrarökonom Matin Qaim. 27.02.2024 | 3:02 min
In der Europäischen Union sollen künftig wieder mehr Moore und Flüsse in ihren natürlichen Zustand zurückversetzt werden und mehr Bäume wachsen. Mit knapper Mehrheit hat das EU-Parlament am Dienstag das umstrittene "Gesetz zur Wiederherstellung der Natur" beschlossen. 329 Abgeordnete stimmten dafür, 275 dagegen, es gab 24 Enthaltungen.
Vor dem Votum hatte es Proteste von Landwirten in ganz Europa gegeben, bei Protesten in Brüssel kam es am Montag zu gewalttätigen Ausschreitungen. Die Landwirte kritisieren vor allem eine überbordende Bürokratie.
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Das Gesetz zielt darauf ab, den Rückgang der natürlichen Lebensräume in Europa zu stoppen. Es verpflichtet die EU-Länder beispielsweise, bis 2030 auf mindestens einem Fünftel ihrer Land- und Meeresflächen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur zu ergreifen.
Mehr Moore und frei fließende Flüsse
Das Gesetz zielt darauf ab, den Rückgang der natürlichen Lebensräume in Europa zu stoppen. 81 Prozent befinden sich demnach bereits in schlechtem Zustand, so das EU-Parlament. Dem sollen nun konkrete Ziele entgegenwirken, etwa die Wiederherstellung von Mooren, die die CO2-Emissionen absorbieren können.
Trockengelegte Moore sollen wieder vernässt, Wälder aufgeforstet und ein Fünftel der Flächen grundsätzlich renaturiert werden - so sieht es das Renaturierungsgesetz vor.27.06.2023 | 6:24 min
Es verpflichtet die EU-Länder beispielsweise, bis 2030 auf mindestens einem Fünftel ihrer Land- und Meeresflächen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur zu ergreifen. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten mindestens 25.000 Kilometer Flüsse in frei fließende Flüsse umwandeln. Das heißt, dass Flüsse, die derzeit etwa begradigt oder durch Bauwerke unterbrochen sind, wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt werden müssen.
Bauernverband wertet Gesetz als Rückschritt
EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius lobte das Gesetz - es sei ein "konkreter Beitrag der EU zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, wertvoller Ökosysteme, gesunder Böden und Gewässer - vor allem für unsere Landwirte". Die SPD-Europaabgeordnete Delara Burkhard bezeichnete das Gesetz als größte Errungenschaft im Hinblick auf Naturschutz in der EU seit Jahrzehnten.
Der Deutsche Bauernverband sieht in dem Gesetz dagegen einen "Rückschritt für die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz". Der Grundansatz sei mit weitreichenden Vorgaben und pauschalen Zielen für die Mitgliedsstaaten verbunden.
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Auch der Fraktionsvorsitzende der Christdemokraten im Europaparlament, Manfred Weber (CSU), kritisierte, dass durch das Gesetz zusätzliche Vorschriften für Landwirte eingeführt würden. Die Mehrheit seiner Abgeordneten lehnte das Gesetz ab. Einzelne Christdemokraten sahen das Vorhaben hingegen positiv.
Auflagen können in Notsituationen ausgesetzt werden
Umweltverbände beklagten Lücken in dem nun beschlossenen Kompromiss. Eine Reihe von Ausnahmen erlaubt es den Mitgliedsländern etwa, die zu schützende Fläche zu verringern.
Die EU-Länder können die neuen Auflagen unter bestimmten Bedingungen aussetzen, etwa wenn die Lebensmittelpreise stark steigen oder die Ernährungssicherheit gefährdet wäre, weil nicht genug Anbauflächen zur Verfügung stehen.
Neue EU-Vorschriften gegen Umweltkriminalität
Das EU-Parlament verabschiedete zudem mit großer Mehrheit neue Vorschriften gegen Umweltkriminalität. Diese enthalten eine aktualisierte Liste von Straftatbeständen.
Sie umfasst nunmehr auch illegalen Holzhandel, restlosen Aufbrauch von Wasservorkommen, schwere Verstöße gegen die EU-Chemikalienvorschriften und Meeresverschmutzung durch Schiffe. Auch weitreichende Verschmutzungen von Luft, Wasser und Boden, die Ökosysteme zerstören, werden aufgeführt.
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Umweltdelikte sollen mit bis zu acht Jahren Haft bestraft werden. Geldstrafen für Unternehmen können je nach Art der Straftat bis zu fünf Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes oder alternativ bis zu 40 Millionen Euro betragen.
Quelle: dpa, Reuters, AFP
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