Gericht zu EU-Verträgen:Covid-Impfstoff: Kommission gab zu wenig Info
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Die EU-Kommission hat die Öffentlichkeit nicht ausreichend über die Kaufverträge von Covid-Impfstoffen informiert. Das urteilte jetzt das Gericht der Europäischen Union.
Die EU-Kommission musste im
Streit über ihren Umgang mit Kaufverträgen für Covid-Impfstoffe
eine juristische Niederlage einstecken.
Quelle: Imago
Die EU-Kommission von Ursula von der Leyen hat nach einem Urteil des EU-Gerichts mit der Geheimhaltung von Informationen zu milliardenschweren Corona-Impfstoffverträgen gegen EU-Recht verstoßen.
Besonders mit Blick auf mögliche Interessenkonflikte und Entschädigungsregeln für Impfstoff-Hersteller habe die Brüsseler Behörde nicht ausreichend Zugang zu Dokumenten gewährt, entschieden die Richter in Luxemburg. Das Urteil kann vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden.
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Klage von Parlamentariern und Privatpersonen
Während der Pandemie hatte die EU-Kommission in den Jahren 2020 und 2021 im Namen der Mitgliedstaaten mit Pharmaunternehmen Verträge über Hunderte Millionen Dosen Impfstoff verhandelt und abgeschlossen. Das Vorgehen stand immer wieder in der Kritik, weil die Verträge nur teilweise öffentlich gemacht wurden oder weil es Verzögerungen bei der Lieferung des Impfstoffs gab.
Unter anderem die Europäische Staatsanwaltschaft hat in dem Zusammenhang ermittelt. 2021 beantragten EU-Abgeordnete und Privatpersonen, Zugang zu den Verträgen zu bekommen.
Die EU-Kommission unter Leitung von der deutschen CDU-Politikerin von der Leyen gewährte diesen aber nur teilweise. Daher klagten Parlamentarier und Privatpersonen und bekamen nun teilweise Recht.
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Gericht: Begründung für Verweigerung ungenügend
Das Urteil kommt einen Tag vor der Abstimmung im Europäischen Parlament über eine zweite Amtszeit von Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin.
Die Kommission begründete ihr Vorgehen damit, dass so die kommerziellen Interessen der Konzerne geschützt werden sollten. Das Gericht in Luxemburg entschied aber nun, dass die EU-Kommission nicht nachgewiesen habe, dass der Zugang zu bestimmten Klauseln die kommerziellen Interessen der betroffenen Unternehmen beeinträchtigt hätte.
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Mangelnde Abwägung kritisiert
Auch bei der Frage möglicher Interessenskonflikte im Verhandlungsteam der EU gab es Kritik des Gerichts: Hier hätte die Kommission mehr Einblick in die Erklärungen der EU-Vertreter geben müssen, in denen sie ihre Neutralität bekundeten.
Die EU-Kommission habe zudem mit Verweis auf den Schutz der Privatsphäre von Personen den Zugang zu den Dokumenten verweigert. Die Kläger hätten allerdings den besonderen Zweck des öffentlichen Interesses an der Veröffentlichung der Daten ordnungsgemäß nachgewiesen: Es lasse sich nämlich nur dann überprüfen, dass kein Interessenkonflikt bestehe, wenn die Namen und beruflichen Rollen der an den Verträgen beteiligten Personen vorliegen.
Quelle: ZDF
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Quelle: dpa, Reuters
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