Hohe Neuverschuldung: EU-Defizitverfahren gegen sieben Länder
Wegen hoher Neuverschuldung:EU-Verfahren gegen sieben Länder eröffnet
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Die EU hat Defizitverfahren gegen Frankreich, Italien und fünf weitere Staaten eröffnet. Der Grund: Eine zu hohe Neuverschuldung. Nun drohen Strafen in Milliardenhöhe.
Vom Defizitverfahren betroffen sind neben Frankreich und Italien auch Belgien, Malta, Polen, die Slowakei und Ungarn.
Quelle: imago images
Wegen zu hoher Neuverschuldung hat der Rat der Europäischen Union grünes Licht für Strafverfahren gegen Frankreich, Italien und fünf weitere Länder gegeben. Das Gremium der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten folgte damit einer Empfehlung der EU-Kommission aus dem vergangenen Monat.
Neben Frankreich und Italien sind auch Belgien, Ungarn, Malta, Polen und die Slowakei betroffen. Gegen Rumänien ist zudem seit 2020 ein Verfahren anhängig, was ebenso nach Abstimmung der Länder nun weiterläuft. Ziel der Defizitverfahren ist es, Staaten zu solider Haushaltsführung zu bringen. Theoretisch sind bei anhaltenden Verstößen auch Strafen in Milliardenhöhe möglich. In der Praxis wurden diese aber noch nie verhängt.
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Für die Einleitung der neuen Verfahren war für jedes Land ein eigener Beschluss notwendig. Das betroffene Land durfte bei der Entscheidung per schriftlichem Verfahren nicht mitwirken. In einem nächsten Schritt wird die Europäische Kommission den Mitgliedsstaaten Empfehlungen zur Schuldenreduzierung aussprechen, die dann wiederum vom Rat der EU angenommen werden müssen. Das ist derzeit für das Jahresende vorgesehen.
Verfahren waren wegen Corona und Ukraine-Krieg ausgesetzt
Die strenge haushaltspolitische Überwachung mit Defizitverfahren war wegen der Corona-Krise sowie der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine zuletzt ausgesetzt. Wird ein Strafverfahren eingeleitet, muss ein Land Gegenmaßnahmen einleiten, um Verschuldung und Defizit zu senken. Damit soll vor allem die Stabilität der Eurozone gesichert werden.
Ob die EU-Länder die Regeln für Haushaltsdefizite und Staatsschulden einhalten, wird von der Europäischen Kommission überwacht. Das Regelwerk erlaubt eine Neuverschuldung von höchstens drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), gleichzeitig darf der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten.
Quelle: ZDF
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