Gaza: Zwangsweise Umsiedlung verstößt gegen Völkerrecht

Zwangsweise Umsiedlung in Gaza:Trump-Pläne: Was sagt das Völkerrecht?

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Geht es nach Donald Trump, übernehmen die USA die Kontrolle über den Gazastreifen, seine Bewohner werden umgesiedelt. Mit dem Völkerrecht sind diese Pläne nicht vereinbar.

Palästinenser in einem Camp im Stadtteil al-Yarmouk in Gaza City
US-Präsident Trump hat angekündigt, dass die USA die Kontrolle über den Gazastreifen übernehmen wollen. ZDF-Korrespondent Elmar Theveßen mit einer Einschätzung zu Trumps Plänen.05.02.2025 | 1:09 min
Die zwangsweise Umsiedlung der gut zwei Millionen Bewohner des Gazastreifens, wie von US-Präsident Donald Trump vorgeschlagen, ist mit internationalem Recht nicht vereinbar. Es gibt Ausnahmen - die allerdings in Bezug auf den Gazastreifen kaum zutreffen dürften.
Donald Trump hatte angekündigt, die USA wollten die Kontrolle über den Gazastreifen übernehmen. Die Palästinenser will Trump dauerhaft in andere arabische Staaten umsiedeln. Aus dem zerstörten Gazastreifen könne unter Führung der USA eine "Riviera des Nahen Ostens" werden, sagte Trump. Der Vorschlag löste Empörung aus, stieß aber auch auf Zustimmung bei den Rechten in Israels Regierung.
Gaza
US-Präsident Trump will, dass die USA den Gazastreifen kontrollieren und dass die palästinensischen Bewohner umgesiedelt werden. Doch der Vorschlag wird weltweit kritisiert.06.02.2025 | 2:39 min

Internationales Recht setzt Rahmen für Umsiedlungen

In Einklang mit internationalem Recht sind diese Pläne jedoch nicht umzusetzen. Relevant ist dabei Regel 129 des internationalen Völkergewohnheitsrechts. Vom Deutschen Roten Kreuz gibt es eine Übersetzung der in der Rechtsdatenbank des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) hinterlegten englischen Texte, und da heißt es wörtlich:

Die an einem internationalen bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien dürfen die Zivilbevölkerung eines besetzten Gebiets, in ihrer Gesamtheit oder teilweise, nicht verschleppen oder zwangsweise überführen, sofern dies nicht im Hinblick auf die Sicherheit der betroffenen Zivilpersonen oder aus zwingenden militärischen Gründen geboten ist.

Internationales Völkergewohnheitsrecht

Doppelschalte Theveßen/Reichart
US-Präsident Trump kündigt nach dem Treffen mit Netanjahu an, den Gazastreifen übernehmen zu wollen. ZDF-Korrespondenten in Washington und Tel Aviv mit Reaktionen aus den USA und Nahost.05.02.2025 | 6:37 min

Völkergewohnheitsrecht regelt Schutz von Zivilisten

Das Völkergewohnheitsrecht ist nach IKRK-Erläuterungen genauso wie die vier Genfer Konventionen von 1949 zum Schutz von Verwundeten, Kriegsgefangenen und Zivilisten Teil des Völkerrechts.
"Völkergewohnheitsrecht (...) leitet sich aus einer 'als Recht anerkannten allgemeinen Praxis' ab. Eine solche Praxis ist in offiziellen Berichten über Militäroperationen zu finden, widerspiegelt sich aber auch in verschiedenen anderen offiziellen Dokumenten, darunter Militärhandbüchern, nationalen Gesetzgebungen und Fallrecht", heißt es.

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