Rundfunkbeitrag: ARD und ZDF erheben Verfassungsbeschwerde
Streitfrage Rundfunkbeitrag:ARD und ZDF reichen Verfassungsbeschwerde ein
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ARD und ZDF haben Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Grund ist die Verweigerung einiger Länder, die Beitragsempfehlung der KEF umzusetzen.
ZDF und ARD haben wegen der künftigen Höhe des Rundfunkbeitrags vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt. Die von der „KEF“ empfohlene Erhöhung wurde nicht umgesetzt.19.11.2024 | 1:25 min
Nachdem die Länder die Beitragsempfehlung der unabhängigen Finanzkommission KEF nicht umgesetzt haben, hat das ZDF an diesem Dienstag Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. ZDF-Intendant Norbert Himmler erklärte dazu:
Himmler erklärte weiter: "Der Blick auf die Krisenherde der Welt und die wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigt einmal mehr, wie wertvoll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant verlässlicher Informationen für die Gesellschaft ist. Die Verfassung gibt vor, dass er dafür angemessen finanziert sein muss. Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibt uns keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen."
Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD und Intendant des SWR, ergänzt: "Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen. Wir tragen Verantwortung über die nächsten vier Jahre hinaus für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit. Die ist gesetzlich geregelt, und Gesetze sind einzuhalten."
Ministerpräsidenten hatten Beschluss vertagt
Auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober war kein Beschluss zur KEF-Empfehlung erfolgt. Damit gibt es keine Möglichkeit mehr für eine fristgerechte Anhebung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025. Eine offizielle Begründung für die Nichtumsetzung der Beitragsempfehlung liegt nicht vor.
Gemessen an der Kaufkraft ist der Rundfunkbeitrag in den vergangenen 20 Jahren gesunken. Die von der KEF im Februar empfohlene Anhebung um 58 Cent pro Monat zum 1. Januar 2025 (von 18,36 auf 18,94 Euro) entspricht einer Steigerung von lediglich 0,8 Prozent pro Jahr und liegt damit deutlich unter der Inflationsrate.
Der monatliche Rundfunkbeitrag soll um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Monat steigen – so die Empfehlung einer unabhängigen Kommission. Doch manche Bundesländer sind gegen die Erhöhung.23.02.2024 | 1:58 min
Finanzbedarf schon zuvor gekürzt
Die KEF hatte den von den Rundfunkanstalten angemeldeten ungedeckten Finanzbedarf bereits deutlich gekürzt. Gleichzeitig stellt die Finanzkommission in ihrem Bericht aber auch fest, dass ein Unterschreiten der von ihr empfohlenen Beitragshöhe die zur Erfüllung des derzeitigen Auftrags notwendige Finanzierung gefährde. Vorhandene Rücklagen wurden von der KEF in ihrer Beitragsempfehlung bereits berücksichtigt.
Das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist staatsfern ausgestaltet. Medienpolitische Ziele dürfen bei der Beitragsfestsetzung keine Rolle spielen. Das soll durch die fachliche und unabhängige Kontrolle des Bedarfs durch die KEF sichergestellt werden. Damit kann der Auftrag unabhängig von politischem Einfluss und wirtschaftlichen Abhängigkeiten erfüllt werden.
So wird der Rundfunkbeitrag festgesetzt
Das Verfahren für die Festsetzung des Rundfunkbeitrags ist mehrstufig: Zuerst melden die öffentlich-rechtlichen Sender den Bedarf an, der aus ihrer Sicht notwendig ist, um den Auftrag zu erfüllen. Dieser wird dann von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) geprüft. Sie ist ein unabhängiges Gremium, das aus 16 Sachverständigen besteht. Nach Abschluss der Prüfung gibt die KEF ihre Beitragsempfehlung an die Länder.
Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen. Eine Entscheidung über die Beitragshöhe wurde vertagt.
25.10.2024 | 2:25 min
Danach sind die Länder am Zug: Die endgültige Beitragsfestsetzung erfolgt durch einen von den 16 Landesregierungen zu unterzeichnenden Staatsvertrag, dem dann auch alle 16 Landesparlamente zustimmen müssen. Nachdem die KEF im Februar ihre Beitragsempfehlung vorgelegt hat, wäre es Aufgabe der Länder gewesen, diesen letzten Schritt zu initiieren. Auch bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober gab es dazu keinen Beschluss. Eine Anpassung des Rundfunkbeitrags ab Januar 2025 ist damit nicht mehr möglich.