Gericht: AfD darf auf Mannheimer Marktplatz demonstrieren
Mannheim nach Messerangriff:Urteil: AfD darf auf Marktplatz demonstrieren
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Eine Woche nach dem tödlichen Messerangriff auf dem Marktplatz in Mannheim darf die AfD dort demonstrieren. Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe per Eilbeschluss entschieden.
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Eine Woche nach dem tödlichen Messerangriff auf dem Marktplatz in Mannheim darf die AfD einer gerichtlichen Eilentscheidung zufolge am Tatort demonstrieren. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom Donnerstag hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Die Demonstration unter anderem gegen Islamismus ist für 18.00 Uhr am Freitag geplant. Zeitgleich soll eine Gegendemonstration der Antifa stattfinden.
Der AfD-Landesvorsitzende Markus Frohnmaier teilte mit:
Wir wollen zwei Tage vor der Europawahl genau dort demonstrieren, wo der islamistische Terror zugeschlagen hat, um ein klares politisches Signal in die ganze Republik zu senden.
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Markus Frohnmaier, AfD-Landesvorsitzender
Stadt Mannheim untersagt Versammlungen auf Marktplatz bis 16. Juni
Die Stadt Mannheim hatte allerdings Kundgebungen und Versammlungen auf dem Markplatz untersagt und den Platz vorübergehend bis zum 16. Juni zu einem Gedenkort für den bei einem Messerangriff getöteten Polizisten erklärt. Es sei wichtig, in Ruhe und Würde der Opfer gedenken zu können, hatte Oberbürgermeister Christian Specht (CDU) gesagt.
Das Gericht schrieb in seinem Beschluss: "Es ist schon höchst zweifelhaft, ob die Anordnung eines Gedenkortes aus Anlass eines Gewaltverbrechens noch als ein der Kompetenz des Oberbürgermeisters unterfallendes Geschäft der laufenden Verwaltung gesehen werden kann."
Richter: Stadt hat Gefahr nicht überzeugend dargelegt
Die Stadt habe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht überzeugend dargelegt. Dabei komme es nicht auf eine politisch-inhaltliche Bewertung der geplanten Versammlung, sondern nur darauf an, ob grundlegende soziale oder ethische Anschauungen in erheblicher Weise verletzt würden, erklärte das Gericht.
Hierfür genüge es nicht, wenn die Stadt ein stilles Gedenken für angemessener als eine polarisierende, lautstarke Versammlung halte. Das Verbot der Versammlung auf dem Marktplatz sei voraussichtlich ebenfalls rechtswidrig. Es werde keine Gefahr aufgezeigt, die nach dem Versammlungsrecht das verfügte Verbot rechtfertigen könne.
Beschluss noch nicht rechtskräftig
Es lägen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Polizei nicht in der Lage wäre, ein Sicherheitskonzept umzusetzen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Mannheim kann hiergegen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.
Am Freitag vergangener Woche hatte ein 25-jähriger Mann aus Afghanistan auf dem Mannheimer Marktplatz Mitglieder der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa mit einem Messer angegriffen. Ein Polizist wurde dabei schwer verletzt, er starb am Sonntag.
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Am Freitag nimmt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auf dem Marktplatz in Mannheim an einer Gedenkveranstaltung mit Schweigeminute für den getöteten Polizisten teil. Er legt dort auch Blumen nieder und trifft später Einsatzkräfte.
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