Hitzefrei im Büro?:Hitze: Diese Regeln gelten bei der Arbeit
Es wird heiß. Wie sind die Regeln bei der Arbeit? Wie warm darf mein Arbeitsplatz sein, wie sieht es mit Homeoffice aus und was ist eigentlich mit Hitzefrei?
Besteht Anspruch auf Hitzefrei bei der Arbeit?
Welche Regeln gelten bei Hitze im Büro?
- Nach §4 des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist die Arbeit "so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird."
- Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt in Deutschland die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. In Anhang 3.5 ist die Raumtemperatur geregelt: "Arbeitsräume, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, müssen während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben."
- Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. 3.5 befasst sich mit der Raumtemperatur.
Ab welchen Temperaturen gilt was?
- 26 bis 30 Grad: Arbeitgeber*in soll wirksame Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel Arbeitszeit flexibel gestalten.
- 30 bis 35 Grad: Arbeitgeber*in muss wirksame Vorkehrungen ergreifen. Ab 30 Grad ist es verpflichtend, Getränke bereitzustellen.
- Mehr als 35 Grad: Der Raum ist als Arbeitsraum ohne Maßnahmen ungeeignet. Möglich sind zum Beispiel ausreichende "Entwärmungsphasen", also Pausen in Räumen, die kälter sind.
Welche Maßnahmen gibt es konkret?
- Getränke und Klimageräte
- flexible Gestaltung der Arbeitszeit
- das Lockern des Dresscodes - falls es einen gibt
- Lüften am frühen Morgen
- am Gebäude sollte möglichst ein Sonnenschutz angebracht und auch genutzt werden
- das Gebäude selbst sollte die Anforderungen an ein sommertaugliches Bauen erfüllen, beispielsweise keinen zu großen Glasflächenanteil haben
Kann Homeoffice als Maßnahme bei Hitze angeboten werden?
Denn der Arbeitgeber muss sicherstellen können, dass im Zuhause die Gefahr geringer als in der Arbeitsstätte ist. Bei Dachgeschosswohnungen würde dies schwierig werden.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Muss der Arbeitgeber die Maßnahmen auch im Homeoffice umsetzen?
Was gilt bei Arbeiten im Freien?
Beschäftigte dürfen nicht gesundheitsgefährdenden äußeren Einwirkungen ausgesetzt werden, zum Beispiel solarer UV-Strahlung.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
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