Wohngeld: Verbraucherzentrale warnt vor Online-Portal

    Antragstellung gegen Entgelt:Wohngeld: Verbraucherschutz warnt vor Portal

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    Die Verbraucherzentrale warnt vor einem Online-Portal, das einfache Antragstellungen für Wohngeld verspricht. Im schlimmsten Fall drohe Betroffenen gar der Verlust von Ansprüchen.

    Die Verbraucherzentrale in Frankfurt
    Service-Anbieter beim Wohngeld: Verbraucherschützer warnen
    Quelle: dpa

    Es klingt einfach und bequem: Ein paar Daten online eingeben, absenden - das Wohngeld beantragt dann ein Online-Anbieter gegen ein Entgelt. Verbraucherschützer warnen nun: Viele Nutzer hätten zwar eine Rechnung von online-wohngeld.de erhalten, ihr Antrag sei aber vielfach falsch und nicht an die zuständigen Behörden weitergeleitet worden. Letztlich sei somit gar kein Wohngeld beantragt worden.
    Wie die Verbraucherzentrale Berlin unter Verweis auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mitteilt, seien dort allein im September Tausende Anträge auf Wohngeld eingegangen - das Ministerium sei dafür aber nicht zuständig. Betroffene verlieren demnach durch den kostenpflichtigen Service nicht nur Geld, sondern möglicherweise auch ihre Wohngeldansprüche.
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    Falsche Weiterleitung kann zu Verlust von Ansprüchen führen

    Wer einen Antrag bei dem durch das Unternehmen SSS Software Special Service betriebene Portal gestellt habe, "sollte davon ausgehen, dass dieser nicht beim zuständigen Sozialleistungsträger eingegangen ist", erklärte die Verbraucherzentrale. Zwar gibt das Unternehmen demnach an, den Antrag an das zuständige Amt geleitet zu haben, in Wirklichkeit ging es aber regelmäßig an das Bundesbauministerium.
    Ansprechpartner ist allerdings die Wohngeldstelle der Kommune, in vielen Bundesländern kann das Wohngeld auch kostenlos online beantragt werden. Bei dem Antrags-Service werden laut Verbraucherzentrale hingegen 29,99 Euro fällig.
    Eine Information, dass ihr Antrag bei der falschen Stelle gelandet ist, bekommen die Verbraucherinnen und Verbraucher laut Verbraucherzentrale nicht. Dies könne den Verlust von Wohngeldansprüchen und "weit höhere Kosten" als die Gebühren für den Antrags-Service verursachen. Das Unternehmen äußerte sich auf Nachfrage der Nachrichtenagentur AFP nicht zu den Vorwürfen.
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    Quelle: AFP, ZDF

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