Krankmelden, um Ferien zu verlängern? Welches Bußgeld droht
Urlaub über Ferien hinaus?:Wo Schulschwänzen richtig teuer werden kann
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Zum Ende der Schulferien lassen sich mit einer späteren Abreise vom Urlaubsort Zeit und Geld sparen. Doch: Wer seine Kinder unbegründet krankmeldet, riskiert hohe Bußgelder.
Krankmelden, um Ferien zu verlängern? Wo das besonders teuer werden kann.
Quelle: dpa
Ein, zwei Tage könne mehrere Hundert Euro ausmachen: Familien, die früher in die Sommerferien starten oder diese über ihr Ende hinaus verlängern, reisen oft günstiger. Ganz abgesehen davon, dass die Nerven der Eltern geschont werden - weniger Staus bedeuten kürzere Reisezeiten und weniger Stress.
Allerdings ist das ein Bumerang: Wer nicht rechtzeitig aus den Sommerferien zurückkommt und deswegen die Schule schwänzt, riskiert ein Bußgeld. Das unerlaubte Fernbleiben vom Unterricht ist eine Ordnungswidrigkeit.
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Teils bis zu 1.500 Euro Strafe
In Niedersachsen zum Beispiel riskieren Schulschwänzer ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro, bei fahrlässigen Verstößen kann laut Kultusministerium eine Buße von maximal 500 Euro festgesetzt werden.
In Nordrhein-Westfalen sind für das unerlaubte Fernbleiben vom Unterricht zwischen 300 und 1.000 Euro Bußgeld möglich - und das droht jedem Elternteil für jedes einzelne schulpflichtige Kind der Familie. Dort wurden im vergangenen Jahr von den Bezirksregierungen rund 2.000 Verfahren im Zusammenhang mit Ferien eingeleitet. In Bremen kann es laut Bildungsressort Bußgelder zwischen 35 und 250 Euro geben.
Rheinland-Pfalz hat für fortgesetzte Verstöße gegen die Schulpflicht bis zu 1.500 Euro angesetzt, wobei das Innenministerium des Landes klarstellt, dass der Maximalsatz "für Fälle besonders hartnäckiger Schulverweigerer" genutzt wird. Es drohen den Kindern allerdings auch sogenannte schulische Ordnungsmaßnahmen, etwa ein schriftlicher Verweis bis hin zum Schulausschluss.
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Behörden schauen genauer hin
Behörden sind teils sensibilisiert, reisenden Kindern zu auffälligen Zeiten nachzugehen. Hervor sticht da etwa der Flughafen im bayerischen Memmingen: Er vermeldet regelmäßig Kontrollen kurz vor Beginn der Ferien. So erwischten Beamte etwa einen Tag vor den Winterferien im Februar 2024 gleich mehrere schulpflichtige und krankgemeldete Kinder auf Reisen. Polizeiangaben zufolge wurden Schulbehörden informiert und die Eltern angezeigt.
Zwar sind Beurlaubungen vom Unterricht generell möglich - durch einen Antrag und aus einem wichtigen Grund, wie es etwa aus Rheinland-Pfalz heißt. Die Schulleitungen entscheiden nach Ermessen, wann ein solcher wichtiger Grund vorliege, als Beispiel wird die Beerdigung eines Familienangehörigen genannt. Eine Sprecherin des Innenministeriums gibt nun aber zu bedenken:
Die Buchung einer Ferienreise, die vor den Ferien beginnt oder nach den Ferien endet, ist in der Regel jedoch kein "wichtiger Grund".
„
Sprecherin des Innenministeriums
Quelle: dpa
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