Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Till Lindemann

    Rammstein-Frontmann:Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Lindemann

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    Ermittlungsverfahren gegen Till Lindemann: Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt nach mehreren Anzeigen Dritter gegen den Rammstein-Frontmann.

    Till Lindemann
    Till Lindemann
    Quelle: dpa

    Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein Ermittlungsverfahren gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann eingeleitet. Dies sei nach mehreren Strafanzeigen geschehen. Es gehe dabei um Tatvorwürfe aus dem Bereich der Sexualdelikte und Abgabe von Betäubungsmitteln, so die Staatsanwaltschaft gegenüber ZDFheute. Die Anzeigen seien von Personen gestellt worden, die nicht direkt am Tatgeschehen beteiligt waren.
    Weitere Angaben könnten derzeit nicht gemacht werden, da die Ermittlungen und die Persönlichkeitsrechte der potenziell geschädigten Personen und des Beschuldigten geschützt werden sollen.

    Die Staatsanwaltschaft Berlin hat am 29.08.2023 die Ermittlungen gegen den Rammstein-Sänger Till Lindemann eingestellt. Mehr Informationen.

    Frauen hatten Lindemann Belästigung vorgeworfen

    Mehrere Frauen hatten in den vergangenen Tagen - teilweise anonym - Vorwürfe gegen Lindemann erhoben. Die Frauen schilderten Situationen, die sie teils als beängstigend empfunden hätten.
    Junge Frauen seien während Konzerten ausgewählt und gefragt worden, ob sie zur Aftershowparty kommen wollen. Dabei soll es nach Schilderungen einiger Frauen auch zu sexuellen Handlungen gekommen sein.

    Lindemann weist Vorwürfe zurück

    Lindemann hatte Vorwürfe gegen ihn am Donnerstag zurückgewiesen. Seine Interessen lässt er nun anwaltlich vertreten, wie die Berliner Rechtsanwälte Simon Bergmann und Christian Schertz bekanntgaben.
    "In den sozialen Netzwerken, insbesondere auf Instagram, Twitter und bei YouTube, wurden von diversen Frauen schwerwiegende Vorwürfe zulasten unseres Mandanten erhoben", hieß es in einer Mitteilung.
    "So wurde wiederholt behauptet, Frauen seien bei Konzerten von Rammstein mithilfe von K.o.-Tropfen beziehungsweise Alkohol betäubt worden, um unserem Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr."
    Quelle: ZDF, dpa

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