TikTok-Videos mit Sprachnachrichten: Diese Strafen drohen
Rechtliche Folgen des Trends:Wenn private Sprachmemos auf TikTok landen
von Daniel Heymann
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Auf Social Media veröffentlichen Menschen Sprachnachrichten aus Ex-Beziehungen. Was viele als Akt der Selbstliebe feiern, kann juristisch ein unangenehmes Nachspiel haben.
Darf man das überhaupt?
Quelle: dpa
"Du hast dein Leben einfach versaut!" So oder so ähnlich klingt es häufig, wenn man den neuesten Trend auf Social-Media-Plattformen wie TikTok und Instagram verfolgt. Nutzende, in erster Linie Frauen, teilen Sprachnachrichten aus früheren Beziehungen und Bekanntschaften.
Darin zu hören: die gesamte Bandbreite von heftigsten Beleidigungen über fadenscheinige Ausreden für Seitensprünge bis hin zu langen Liebeserklärungen weinender Ex-Partner. Zu den abgespielten Nachrichten bewegen die Nutzenden synchron die Lippen und machen sich häufig durch zusätzliche Mimik und Gestik über den Inhalt lustig. Teilweise werden sogar Songs und Remixes daraus kreiert.
In den Kommentarspalten gibt es viel Zuspruch für die Aktion, von Selbstermächtigung und erfolgreicher Trauma-Bewältigung ist oft die Rede. Aber: Darf man private Nachrichten einfach mit der faktisch unendlichen Öffentlichkeit des Internets teilen? Eine juristische Einordnung.
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TikTok-Trend mit Sprachnachrichten: Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Im Grundsatz gilt: Das gesprochene Wort ist als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geschützt. Private Nachrichten dürfen deshalb nur mit Einwilligung des Sprechenden veröffentlicht werden.
Daran ändert sich auch nichts, wenn die Stimme nachgesprochen oder verzerrt wiedergegeben wird, denn häufig lässt schon der Inhalt allein Rückschlüsse auf die Identität des Sprechenden zu. Und selbst wenn man die Nachricht nur an einen Freund oder eine Freundin schickt, liegt darin in der Regel eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts - denn das Gegenüber darf üblicherweise darauf vertrauen, dass die private Kommunikation in einer Beziehung privat bleibt.
Nur in absoluten Ausnahmefällen, etwa bei einem großen öffentlichen Informationsinteresse, kann eine Veröffentlichung rechtmäßig sein. Bei dem aktuellen TikTok-Trend dürfte das jedoch fast nie der Fall sein.
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Hohe Entschädigungsansprüche möglich
Die als öffentliche Vergangenheitsbewältigung inszenierten Leaks können deshalb einen ziemlich hohen Preis haben. Denn Betroffene können bei schweren Verletzungen ihres Persönlichkeitsrechts finanzielle Entschädigung fordern. Wie hoch diese ausfällt, hängt entscheidend von der Intensität des Verstoßes ab.
In einigen der aktuell auf Social Media kursierenden Videos werden intimste Informationen preisgegeben - in solchen Konstellationen sind Ansprüche im fünfstelligen Bereich denkbar. Außerdem sind Klagen auf Unterlassung möglich, damit die Nachrichten wieder aus dem Netz verschwinden.
Gleichzeitig findet man viele Aufnahmen, in denen der Empfänger oder die Empfängerin übel beschimpft werden. In diesen Fällen wiegt das Persönlichkeitsrecht des Sprechenden deutlich geringer. Dennoch dürfen solche Nachrichten nicht veröffentlicht werden - selbst bei strafrechtlich relevanten Inhalten, etwa Beleidigungen oder Bedrohungen im Sinne des Strafgesetzbuchs. Gegen solche Äußerungen kann man sich mit einer Strafanzeige bei der Polizei wehren.
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Macht man sich mit solchen Leaks strafbar?
Selbst macht man sich durch die Veröffentlichung der Sprachnachrichten in der Regel nicht strafbar. Paragraf 201 Strafgesetzbuch schützt zwar die Vertraulichkeit des Wortes auch in strafrechtlicher Hinsicht - hier geht es aber in erster Linie um heimliche Tonaufzeichnungen und deren Verbreitung.
Da die Ex-Partner ihre Sprachnachrichten selbst aufnehmen, fällt der aktuelle Social-Media-Trend nicht unter den Tatbestand. Unabhängig von den rechtlichen Konsequenzen für die unmittelbar Beteiligten: Das Verhalten der Userinnen und User, die die Postings liken, kommentieren und teilen sowie die Funktionsweise der Algorithmen, die derartige Inhalte bevorzugen, erscheinen ebenfalls fragwürdig. In der Sprache von TikTok, Instagram und Co. könnte man den Trend in einem Wort zusammenfassen: toxisch.
Daniel Heymann arbeitet in der ZDF-Fachredaktion Recht & Justiz.
Quelle: ZDF
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