Vergewaltigungsprozess: Christian B. freigesprochen

    Verdächtiger im Fall "Maddie":Sexualverbrechen: Christian B. freigesprochen

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    Der auch im Fall Madeleine "Maddie" McCann verdächtige Christian B. ist vom Landgericht Braunschweig freigesprochen worden. Ihm wurden mehrere Sexualstraftaten vorgeworfen.

    Der Angeklagte Christian B. (M) steht zu Prozessbeginn im Gerichtssaal im Landgericht Braunschweig.
    Nach 38 Verhandlungstagen vor der Strafkammer im niedersächsischen Braunschweig sprachen die drei Berufsrichter und zwei Schöffen den Angeklagten Christian B. frei. (Archivfoto)
    Quelle: AFP

    Der deutsche Verdächtige im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann ist in einem Prozess wegen anderer Vorwürfe vom Landgericht im niedersächsischen Braunschweig freigesprochen worden.
    Christian B. könne der "ihm vorgeworfenen Taten nicht überführt werden", sagte die Vorsitzende Richterin Uta Engemann bei der Urteilsverkündung am Dienstag. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 47-Jährigen mehrere Sexualverbrechen an Frauen und Kindern in Portugal vorgeworfen.
    Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.

    B. als Mordverdächtiger im Fall Madeleine McCann

    Die Braunschweiger Ermittler betrachten B. auch als Mordverdächtigen im Fall der 2007 aus einem Ferienappartement in Portugal verschwundenen "Maddie". Anklage erhoben sie deshalb bislang aber nicht, mit dem aktuellen Gerichtsverfahren hat das direkt nichts zu tun.
    Suche nach Madeleine McCann geht weiter
    Das Bundeskriminalamt will an der Algarve in Portugal nach der vor 16 Jahren verschwundenen Maddie McCann suchen. Die Suchaktion am Arade-Stausee soll zwei bis drei Tage dauern.23.05.2023 | 2:17 min
    Die Dreijährige verschwand, während ihre Eltern in einem Restaurant zu Abend aßen. Trotz großangelegter Fahndungen und zahlreicher Aufrufe ihrer Eltern wurde der Fall nie geklärt.

    47-Jähriger bleibt im Gefängnis

    B. sitzt aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vergewaltigung in einem anderen Fall noch bis 2025 in Strafhaft. Deutschen Ermittlern zufolge hielt er sich früher oft in den Feriengebieten an der Algarve in Portugal auf, um Gelegenheitsarbeiten zu übernehmen sowie in Ferienanlagen und Hotels einzubrechen.
    B. lebte früher unter anderem auch in Braunschweig, daher ist das Landgericht in der Stadt für ihn zuständig.

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    Quelle: ZDF

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    Quelle: AFP, dpa

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